Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 56

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11.02.06

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man der Opposition zuhört, hat man den Eindruck, es muss auf dieser Teststrecke unbedingt 160 km/h gefahren werden. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen: bis 160 km/h darf dort gefahren werden! Und wenn wir über Tempo 160 sprechen, dann sprechen wir bitte auch über die Begleit­maß­nahmen! Ich denke, dass es ganz wenige Strecken auf Autobahnen gibt, die so gut überwacht und kontrolliert sind wie diese Teststrecke während dieses Probebetriebes.

Abgesehen davon reden wir heute nicht über Tempo 160, sondern über eine Geset­zesänderung, dass auch künftig auf jeden Fall bei 180 km/h oder bei Überschreitung von 180km/h der Führerschein entzogen wird (Abg. Eder: Das ist ja jetzt auch der Fall! Was redest du denn da?), auch bei dieser Teststrecke bei Tempo 160. Diese Klar­stellung (Abg. Eder: Das ist keine Klarstellung!) ist eine wichtige begleitende Maß­nahme, um uneingeschränktes schnelles Fahren auf der Teststrecke zu verhindern. Dieser Probebetrieb darf auch nicht dazu führen oder den Eindruck erwecken, dass auf dieser Teststrecke das Rasen straffrei ermöglicht wird.

Vielmehr geht es darum – das hat der Herr Staatssekretär jetzt gerade gesagt –, dass die Verkehrsteilnehmer bei erhöhter Geschwindigkeit mit sehr viel und mehr Eigen­verantwortung agieren und fahren sollen.

Der Tempoversuch wird außerdem mit wesentlichen Auflagen verknüpft, weil keine zusätzlichen Gefährdungen für die Verkehrssicherheit entstehen dürfen und sollen. Also: Tempo 160 gilt nur bei optimalen Fahrbedingungen, das bedeutet, dass bei schlechter Sicht, bei schlechten Witterungsverhältnissen die zulässige Höchstge­schwindigkeit herabgesetzt wird, angezeigt durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Zusätzlich wird auf dieser Teststrecke ein LKW-Überholverbot verfügt und eine Section-Control-Anlage eingerichtet.

Weiters ist es ganz wichtig, dass wir die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen. Die Lärm- und Schadstoffemissionen müssen ermittelt und ausgewertet werden.

Und schließlich soll durch diesen Versuch auch festgestellt werden, ob bei variablen Tempolimits die Leistungsfähigkeit der Autobahnen und die Verkehrsflüssigkeit ver­bessert wird.

Wenn man also über Tempo 160 und über diese Gesetzesänderung spricht, dann muss man unbedingt diese Begleitmaßnahmen mit einbeziehen und auf jeden Fall mit einbeziehen, dass es erforderlich ist, den Stand der heutigen Technik im Fahrzeugbau und natürlich auch die Straßenerhaltungsmaßnahmen, die gesetzt worden sind, zu berücksichtigen. Ich denke, dass es auf jeden Fall einen Versuch wert ist, diese Test­strecke für Tempo 160 einzuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.05.39

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Mitglieder des Hohen Hauses sowie Zuhörer und Zuhörerin­nen! Man braucht schon gute Nerven, um das durchzuhalten (Abg. Wattaul: Weil wir diskriminiert worden sind!), was Sie uns hier die ganze Zeit vormachen wollen, nämlich eine Maßnahme, die ausschließlich und nur dem Wahlkampf Ihres Herrn Bundesminis­ters Gorbach dient, uns als Verkehrssicherheitsmaßnahme zu verkaufen. Da braucht man extrem gute Nerven, um das durchzuhalten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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