Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 53

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Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärungen (1384 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1064 d.B.): Abkom­men über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft an­dererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlun­gen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen, samt Schlussakte und Vereinbarter Niederschrift (1385 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1348 d.B.): Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe (1386 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1347 d.B.): Protokoll zu dem am 8. Jänner 1998 unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unter­zeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung (1387 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Ihre Wunsch­redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.24.21

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich denke, dass es immens wichtig und höchst an der Zeit ist, dass Österreich ein wirksames Anti-Stalking-Gesetz bekommt – aber leider ist das jetzt nicht der Fall. Das Gesetz, das uns heute vorliegt, ist ein Gesetz, das im besten Fall auf halbem Weg stecken geblieben ist, es entspricht jedenfalls nicht der Vier-Parteien-Entschließung, die dieses Hohe Haus an die Regierung gerichtet hat und mit der ein wirkungsvoller Schutz von Stalking-Opfern gefordert wurde.

Das, was sich von dieser Gesetzesvorlage ablesen lässt, und noch mehr von dem Prozess, wie es bis heute zu dieser Gesetzesvorlage gekommen ist, ist, dass dem Bemühen, ein wirkungsvolles Anti-Stalking-Gesetz zu gestalten, ein wenig die Ernst­haftigkeit fehlt und dass letzten Endes übrig bleibt, dass in einem Bereich, wo gerade Frauen die große Mehrheit der Betroffenen, der Opfer darstellen, nur Schutz zweiter Klasse gewährt wird – im Unterschied zu anderen Bereichen, wo das Strafgesetzbuch einschreitet. (Beifall bei den Grünen.)

 


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