Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 98

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die Patientenanwaltschaften für die Rechtsberatung, die, wie Herr Dr. Bachinger ja ausgeführt hat, kostenfrei sein sollen, vorgesehen und damit auch einem Wunsch der Patientenanwaltschaft entsprochen. Also ich glaube, dass das der richtige Weg war.

Was sicherlich noch nachjustierungsbedürftig ist – das sehe ich auch so und da bin ich auch sehr froh, dass der Hohe Nationalrat dazu eine Entschließung verabschieden wird –, ist die Frage der Registrierung. Da gibt es verschiedene Modelle, wie man das angehen kann. Da bedarf auch einer technischen Umsetzung und vor allem einer Machbarkeitsanalyse. Dies wird sicherlich eine Frage sein, die wir uns noch weiter überlegen werden müssen. Ob es jetzt die e-card wird, ob es, so wie es die Frau Abgeordnete angesprochen hat, eine Karte wird, die man immer mitführt – ich meine, das kann man jetzt schon machen –, oder ob es allenfalls ein Register bei den Notaren wird – der Vertreter der Notariatskammer hat auch angeführt, dass dies möglich wäre –, da wird man sich sicherlich überlegen müssen, was das Zweckmäßigste ist; aber das wird sicherlich noch kommen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte ganz kurz etwas zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Grünewald, Freundinnen und Freunde, der vorhin eingebracht wurde, der die Einbeziehung der Gerichte beinhaltet, ausführen. Ich habe diesen nicht unterstützt. Ich habe ausdrücklich im Ausschuss gesagt, dass ich mir eine Einbeziehung der Gerichte nicht vorstellen kann. Das muss ein Missverständnis gewesen sein, offensichtlich habe ich mich dort undeutlich ausgedrückt. Ich möchte das jetzt hier klarstellen.

Ich meine, dass die Gerichte nicht dafür zuständig sind, Rechtsberatung durch­zuführen. Die Gerichte treffen Entscheidungen. Die Gerichte entscheiden, ob etwas rechtskonform ist oder nicht. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, Rechtsberatung durchzuführen. Das ist Aufgabe der rechtsberatenden Berufe und diese haben wir jetzt in dieser Patientenverfügung vorgesehen.

Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Ich glaube auch, dass die Gerichte – so sehr ich wirklich davon überzeugt bin, dass wir in Österreich eine hervorragende Justiz haben und mit Recht auf unsere Justiz und unsere Gerichte stolz sein können – mit dieser Frage der Rechtsberatung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, überfordert wären, weil das einfach nicht in deren Bild passt. Das wollte ich dazu noch ganz kurz ausführen.

Das ist eine sehr sensible Materie und wir sind diesbezüglich sehr vorsichtig, bewusst sehr vorsichtig, vorgegangen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal aus­drücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch bei den Expertinnen und Experten, die uns sehr wesentliche Beiträge dahin gehend geliefert haben, dass wir heute so weit sind, dass wir dieses Gesetz beschließen können, bedanken; und bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

13.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ich erteile ihr das Wort.

 


13.01.59

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh darüber, dass auch insbesondere dank der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer die teilweise unselige Debatte im Ausschuss zumindest nicht von allen heute hier in ähnlicher Weise fortgesetzt wurde. Ich finde, wir hätten uns nämlich sonst kein gutes Zeugnis ausgestellt, wenn es bei Angelegenheiten wie dieser Patientenverfügung in erster Linie um Kosten und um Formalitäten ginge.

 


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