Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 99

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Worum geht es tatsächlich? – Es geht um einen ähnlich sensiblen Grenzbereich, wie wir ihn hier im Parlament, vor meiner Zeit, im Rahmen der Fristenlösung hatten. Es geht um den Grenzbereich zwischen Leben und Tod, es geht um den Grenzbereich dessen, was die Medizin kann und was sie darf.

Jeder von uns weiß, dass jeden Tag über Menschenleben verfügt wird. Es wird von Ärzten darüber verfügt, Leben zu verlängern, aber auch, sie allenfalls zu verkürzen.

Ich bin der Ansicht, dass das Einzige, was dieses Gesetz auch wirklich rechtfertigt, das ist, dass eben bereits heute über Leben verfügt wird. Dann ist es besser, dass jeder Mensch selbst über sein eigenes Leben und Sterben bereits vor jenem Zeitpunkt verfügt, zu dem sonst nur noch über ihn verfügt werden kann.

Ich bin in diesem Sinne sehr dankbar für die formalrechtlichen Schranken, die man bei der verbindlichen Patientenverfügung gezogen hat. Es geht nicht darum, dass man sich von einem Anwalt darüber beraten lassen müsste, welche Formen der Behand­lung es gibt – weil auch das schon gesagt worden ist. Das macht der Arzt. Aber es ist wichtig, dass ein Jurist, der auch in der Lage ist, den Willen des Klienten entsprechend zu formulieren, dabei ist, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Und es ist wichtig, dass man auch in dieser Angelegenheit die Möglichkeit hat, zu einem Anwalt, zu einem Notar, zu einem Menschen seines Vertrauens zu gehen und nicht zu irgendeiner Institution oder Behörde, die dafür zuständig gemacht wird.

Letztlich wird dieses Gesetz nicht alle auftretenden Probleme zu lösen in der Lage sein. Es ist klar, dass es auch dann, wenn eine eindeutige Patientenverfügung vorliegt, immer wieder bei ungenauen Formulierungen Zweifelsfälle geben wird. Es wird immer wieder und ganz besonders für Ärzte Situationen geben, in denen sie entscheiden müssen, wann ein Mensch auch in Würde sterben darf.

Die meisten alten Menschen in jenen Ländern, in denen es bereits die abzulehnende aktive Sterbehilfe gibt, fürchten sich davor, irgendwann, an Geräte angeschlossen, im Spital zu liegen – das hält der Körper sehr, sehr lange aus; das sind Möglichkeiten, die es vor gar nicht allzu langer Zeit noch nicht gab – und nicht in Frieden und in Würde sterben zu dürfen.

Ich glaube, auch zum Sterben in Würde und ohne Angst haben wir heute einen sehr sensiblen Beitrag geleistet. Und ich appelliere im Besonderen an die Ärzte, in diesem Sinne sorgsam mit den auch auf sie zukommenden Entscheidungen umzugehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


13.06.05

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Beratung, die wir jetzt führen, führen wir zu einem Thema, das sicherlich eines der schwierigsten ist, auch wenn man sich damit ein­gehend beschäftigt.

Es geht in Wirklichkeit nicht, wie schon mehrere Redner angesprochen haben, darum, Dinge zu lösen, wie Erbschaften oder abzudeckende Kostenfaktoren. Es geht letzten Endes um Menschen, es geht darum, einen Weg zu finden, dass sich Menschen in Vollbesitz ihrer Sinne und Kräfte äußern dürfen, wie sie sich die schwierigste Zeit, die Krisenzeit ihres Lebens vielleicht, vorstellen oder wie sie diese gestaltet haben möchten.

 


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