Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 221

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13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Zivil­rechts­übereinkommen über Korruption samt Abkommen über die Errichtung der Staatengruppe gegen Korruption – GRECO und Entschließung (99) 5 über die Einrichtung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) samt Anhang (1527 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1163 d.B.): Inter­nationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (1528 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Schöls. – Bitte.

 


20.39.10

Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Tagesordnungspunkt wird unter anderem eine Änderung der Satzung der Haager Konferenz beschlossen, eine Materie, die schon im Ausschuss einstimmig abgehandelt wurde.

Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wurde im Jahr 1893 zum Zwecke der Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts gegründet, und Österreich-Ungarn war einer der Gründerstaaten. Derzeit gehören der Haager Konferenz 65 Staaten als Mitglieder an.

Im Rahmen der Haager Konferenz wurden zahlreiche wichtige Übereinkommen aus­gearbeitet, die weltweite Bedeutung erlangt haben, so etwa das Haager Überein­kommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kin­desentführung und das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption.

Die Zusammenarbeit zwischen der Haager Konferenz und der Europäischen Gemein­schaft wird immer intensiver. Seit langem beteiligt sich die Europäische Kommission als Beobachter. Da hinsichtlich der Materien, die in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fallen, die Europäische Kommission die ausschließliche Vertretungs­kompetenz hat, war es geboten, dieser Rechtslage auch dadurch zu entsprechen, dass die Europäische Gemeinschaft der Haager Konferenz als Mitglied angehört. Um dies zu ermöglichen, war diese Änderung notwendig.

Diese Änderung tritt gemäß dem derzeitigen Art. 12 der Satzung objektiv in Kraft, wenn sie durch zwei Drittel der Mitglieder genehmigt wurde. Sobald dies der Fall ist, wird die Haager Konferenz eine Sitzung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Politik einberufen, um über die Aufnahme der Europäischen Gemeinschaft als Mitglied zu entscheiden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

20.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Dr. Jarolim.

 


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