Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 224

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Wir von Seiten der Volkspartei tun daher alles, was möglich ist, um bei der Sicherheit mehr zu schaffen und das Land weiterhin zu einem der sichersten Staaten dieser Welt zu machen.

Deswegen auch unser klares Bekenntnis zu den hervorragenden Exekutivkräften, zu einer unabhängigen, hervorragend arbeitenden und durchschlagskräftigen Justiz, auch zu einer Luftraumüberwachung, die gerade in diesem Bereich bei terroristischen Anschlägen die Sicherheitsgarantie abdeckt, was gar nicht hoch genug zu schätzen ist. Was natürlich auch noch dazu gehört, ist die klare Verteidigungsbereitschaft nach außen. – Ich bedanke mich recht herzlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

20.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 


20.49.07

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit der Strafrechtskonvention von 1998 und der Zivilrechtskonvention von 1999 hat der Europarat zwei internationale Rahmenabkommen für Korruptionsbekämpfung ins Leben gerufen, und mit dem heutigen Beschluss über das Zivilrechts­übereinkom­men über Korruption schaffen wir ein Rechtsinstrument des Europarates.

Rechtliche Standards im Kampf gegen die Korruption werden dadurch geschaffen. Die Vertragsstaaten müssen ab nun einen bestimmten Mindeststandard an Regeln bezüglich Korruption aufweisen. Der Begriff „Korruption“ wird definiert, Schadenersatz für den durch Korruption Geschädigten wird geregelt, ein geeignetes Beweisverfahren in Zivilprozessen wird ermöglicht und so weiter.

Die Umsetzung der Anti-Korruptionskonventionen wie auch der übrigen Instrumente des Europarates wird von der Group of States against Corruption, kurz GRECO, überwacht. GRECO ist eine extra eingerichtete Staatengruppe und hat 40 Mitglieder.

Von den EU-Mitgliedstaaten fehlen nur noch Österreich und Italien. Das heißt, wir setzen relativ spät um; die Resolution ist schon 1999 verabschiedet worden. Das erweckt den Eindruck eines eher trägen Vorgehens, und um diesem Eindruck entgegenzuwirken, stimmen wir dem Übereinkommen selbstverständlich zu, weil es für uns sehr wichtig ist, gegen das Phänomen der Korruption entschieden aufzutreten.

Leider können wir beobachten, dass sich Korruption in manchen Staaten des Europa­rates ausbreitet. Korruption bedeutet immer eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit, für die Demokratie und schlussendlich für die Menschenrechte.

Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum eigenen Vorteil. Ein wirksames Mittel gegen Korruption sind Transparenz und Offenlegung.

Wie in so vielen Bereichen, ist die Arbeit von einschlägigen NGOs ein guter Grad­messer und eine Auskunftsgeberin über die Situation, und es lohnt sich, sich diese näher anzusehen.

Im Bereich der Korruption gibt es die Transparency International, kurz TI, eine Nicht-Regierungs-Organisation, die sich weltweit dem Kampf gegen Korruption widmet. Seit 1995 erhebt TI in 146 Ländern die Daten für den Internationalen Korruptionsindex. Dieser Index gibt die Wahrnehmung von Korruption an. Diesem Index zufolge er­reichen 106 von 146 Ländern weniger als fünf von zehn möglichen Punkten. 60 Länder liegen sogar unter dem Wert 3 von zehn möglichen Punkten, was auf eine tief verwurzelte Korruption hindeutet.

 


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