Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 208

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einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

20.52.5916. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1565 d.B.): Überein­kommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (1616 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 779/A (E) der Abgeordneten Bet­tina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Men­schenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen (1617 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 803/A (E) der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Opfer­rechte bei Frauenhandel (1618 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zu den Punkten 16 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 


20.53.44

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das vorliegende Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Men­schenhandels ist positiv, und der heutige Beschluss ist auch positiv.

Die nationale Umsetzung lässt allerdings zu wünschen übrig: Der Entschließungsan­trag der Regierung ist äußerst mangelhaft. Die SPÖ-Fraktion hat bereits im Jänner einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es um ein Zehn-Punkte-Programm zur Bekämpfung des Menschenhandels gegangen ist. Leider ist das ganz lange nicht behandelt worden, aber jetzt liegt Gott sei Dank zumindest das Übereinkommen vor.

Ich möchte zwei Punkte aus dem Entschließungsantrag der SPÖ herausgreifen, die mir sehr wichtig sind und anhand derer ich Ihnen zeigen möchte, warum der Entschlie­ßungsantrag der Regierung mangelhaft ist.

Erstens: Das Übereinkommen sieht eine Stabilisierungsphase von 30 Tagen für Perso­nen vor, die als Opfer von Menschenhandel identifiziert worden sind. Das gilt laut Über­einkommen nur für das Aufenthaltsrecht – das heißt, sie können theoretisch nicht ab­geschoben werden –, aber das gilt nicht in strafrechtlichen Belangen. Und das ist nicht im Sinne der Erfinder gewesen, denn die Stabilisierungsphase brauchen wir, damit sich die betroffenen Frauen sammeln können, damit die Frauen eine Beratung, eine Beglei­tung durch diese schwierige Zeit bekommen und sich innerhalb dieser 30 Tage ent­scheiden, was sie weiter unternehmen möchten. Das ist nicht gewährleistet dadurch, dass sie auf alle Fälle für etwaige Strafrechtsverhandlungen oder was auch immer zur Verfügung stehen müssen. Das müsste man in Österreich regeln, und das haben Sie nicht geregelt.

 


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