Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 99

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Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertrans­porte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsge­setz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das Kraft­fahrliniengesetz - KflG und das Führerscheingesetz - FSG geändert wird (1572 d.B.)

Noch immer werden Millionen von Tieren über Tausende von Kilometern (EU-weit oder in Drittländer) gekarrt und müssen in stickigen Transportern und Schiffen unvorstellba­res Leid ertragen.

Im November 2004 verabschiedeten die EU-Landwirtschaftsminister zwar eine neue EU-Tiertransportregelung, die vorsieht, dass die Transportfahrzeuge durch satelliten­gestützte Systeme überprüft werden sollen und es wurden auch stringentere Anforde­rungen an Registrierung, Zulassung, Verantwortlichkeiten und Sachkunde im Trans­portgeschehen erlassen. Allerdings wurden Regelungen über die Transportzeiten, Ladedichten weiterhin aufgeschoben. Nach wie vor sind die Transportzeiten viel zu lang (es gibt kein allgemein gültiges Transportzeitlimit von acht Stunden, sondern lediglich Pausen ohne Entladung der Tiere, die beliebig oft wiederholt werden können), es gibt kaum Notversorgungsstellen für verletzte, durstige oder hungernde Tiere und die Kontrollen – wenn sie überhaupt stattfinden – sind viel zu lasch.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die massiven Kon­trolldefizite bei den Tiertransporten zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass  Notversor­gungsstationen für verletzte Tiere eingerichtet und pro Bundesland mindestens zwei TiertransportinspektorInnen für Kontrollzwecke bestellt werden.

Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister ersucht, auf EU-Ebene für fol­gende Reformen einzutreten:

1. Verringerung der Transportzeit auf vier Stunden und sofern die Tiertransporter über eine geeignete Ausstattung verfügen (Belüftung, Wasser- und Futterversorgung, aus­reichendes Platzangebot) auf maximal 8 Stunden

2. Schaffung wirksamer Prüfsysteme an Stellen, die Tiertransporte regelmäßig bei Ferntransporten passieren

3. Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für Zuchttiere.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbezie­hung besonders sicherheitsgefährdender Delikte in das Vormerksystem/Punkteführer­schein

 


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