Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 247

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Abschließend möchte ich sagen, dass dieses Gesetz nicht nur den Staat leistungsfähi­ger macht, sondern auch der Organisation des Bundesheeres hilft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


21.45

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es ist wirklich abscheulich, wenn Sie die Erweiterung der Befugnisse und der Eingriffsrechte der nationalen Nachrichtendienste in die Privatsphäre der Bür­gerInnen mit Terrorangst und mit der Bekämpfung der Kriminalität begründen wollen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ihr seid so verbittert! Ich verstehe das nicht! Es ist Advent! – Abg. Scheibner: Wieso habt ihr immer Angst vor dem Bundesheer?) Meine Damen und Herren! Was Sie vorhaben, ist in Wirklichkeit ein Bruch der demokratischen Spiel­regeln des Rechtsstaats, wenn Sie etwa Personenkontrollen von militärischem Perso­nal durchführen lassen, ohne zu begründen, warum.

Meine Damen und Herren! Besonders verwerflich ist es, wenn Sie keine Unterschei­dung zwischen militärischem und nicht-militärischem Bereich treffen. Das ist rechtlich in keinster Weise gerechtfertigt, ein schwerer Verstoß gegen das Datenschutzrecht und in Wirklichkeit auch ein massiver Eingriff in die Kompetenzen der Sicherheitsbe­hörden. Ich bin nur neugierig, was der Innenminister dazu sagt, wenn Sie sich da sozu­sagen in seine Gefilde begeben.

Herr Bundesminister und meine Damen und Herren der schwarz-blauen Koalition! In Wirklichkeit wollen Sie unkontrollierte Eingriffsrechte und einen ungehinderten Zugang zur Privatsphäre der BürgerInnen in diesem Land. Das ist durch den fehlenden Daten­schutz möglich und wird dem Datenmissbrauch in Wirklichkeit Tür und Tor öffnen.

Sie haben einen Rechtsschutzbeauftragten, der – ich will nicht sagen Handlanger, aber bestenfalls Hilfsorgan ist, weil er weisungsgebunden ist.

Hohes Haus! Es ist in Wirklichkeit eine Verhöhnung des Rechtsstaates, was Sie hier vorhaben. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn man dann auch noch Abänderungsanträge mit Rückwirkung vorlegt, wenn man keine Gelegenheit gibt, diese Abänderungsanträge auch entsprechend zu diskutieren, dann ist unsere Antwort darauf, dass wir den Antrag auf getrennte Abstimmung zurückziehen und diese Novelle ablehnen werden! (Beifall bei der SPÖ.)

21.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.47

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungsvorlage hat unter anderem Modifikationen im Wehrgesetz und im Auslandseinsatzgesetz zum Inhalt. Es steht dabei: finanzielle Auswirkungen – keine.

Ich habe, wissend, dass für 2004 in etwa 380 Planstellen für KIOP sozusagen in Vor­bereitung sind, den Herrn Minister am 27. November gefragt, wie denn die Kosten für diese Planstellen gedeckt werden sollen, da es ja Sonderverträge sind. Der Herr Minister hat mir zur Antwort gegeben, das sei durch das gewöhnliche Heeresbudget zu finanzieren. Jetzt aber folgt ein Abänderungsantrag.

Herr Minister! Ich denke, das ist nicht der richtige Weg. Ich möchte schon kritisch an­merken, dass, da wir uns ja zur Bereitstellung von KIOP-Kräften sozusagen verpflichtet


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