Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 189

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Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Pensions­kas­sengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 348 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies eben­falls einstimmig in dritter Lesung angenommen.

12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (252 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das All­gemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebühren­gesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden (382 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 309/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Ge­bäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungs­gesetz geändert wird (383 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagsordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.12

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! An sich ist dieses E-Government-Gesetz in der Zielsetzung ein richtiges Gesetz. Es besteht Grundkonsens darüber, dass man ein derartiges Gesetz möglichst rasch, weit reichend und schnell einführen soll.

Es ist daher schade, dass man auf die wirklich sehr fundierten Einwendungen der Experten bei einem langen Hearing hier im Parlament nicht Bedacht genommen hat, die entsprechenden Bedenken und Empfehlungen nicht ernst genommen hat und nicht versucht hat, diese einzubauen. – Ich möchte nur diese Hauptbedenken hier wieder­geben.

Eines der grundlegendsten Bedenken betreffend dieses Gesetz ist, dass es vollkom­men unleserlich ist und daher Akzeptanz beim Einzelnen dementsprechend schwer zu finden sein wird. Es ist nicht einmal mehr für Rechtsexperten leserlich, weil es eine Ma­terie umfasst, die juridisch nur schwer fassbar ist, weil sie überwiegend technisch zu interpretieren ist. Die Regelung, die in diesem Gesetz formuliert ist, ist daher zu kom­pliziert, weil die Annahme einer derartigen Regelung davon abhängt, wie einfach der Zugang ist und wie einfach die entsprechenden Möglichkeiten sind. Das ist in diesem Fall nicht gewährleistet!

 


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