Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 202

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Ich darf noch einmal ganz kurz ausführen, dass solche Schlüsselpaare, deren einer Teil nicht öffentlich ist, im Bundesministerium für Inneres nur bei der Bildung der Stammzahl verwendet werden. Das heißt, die Stammzahl ist nichts anderes als die ZMR-Zahl, die es schon gibt und die jeweils einen einzelnen Bürger bezeichnet – nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Kenntnis dieses Schlüs­sels dem Innenministerium in keiner Art und Weise irgendwelche neuen Zugangsmög­lichkeiten zu Daten eröffnet. Das Datenschutzgesetz selbst bleibt in gleicher Weise aufrecht. Das Einzige, was durch diese Verschlüsselungstechnologie ermöglicht wird, ist eine wesentlich größere Sicherheit als nur mit der ZMR-Zahl, die bereits jetzt bei vielen Anwendungen ständig verwendet wird. Im Zentrum dieses Gesetzes steht somit die Sicherheit, vor allem aber auch der Nutzen für Bürger und Unternehmen.

Bei diesem Gesetz gibt es eigentlich nur Gewinner. Für die Unternehmen werden die Amtswege billiger, kürzer, effizienter. Für die Behörden wird es nach einer sicherlich sehr schwierigen Umsetzungsphase, die auch einen entsprechenden Mehraufwand erfor­dern wird, möglich sein, im Backoffice die Verfahren transparenter, schneller und kostengünstiger abzuwickeln. Der Bürger kann von zu Hause aus – wenn er will, er ist dazu nicht gezwungen – seine Amtswege erledigen und muss dafür keine Gebühr bezahlen, denn wir wollen auch einen gewissen Anreiz schaffen, mit dieser neuen Technologie und mit diesen neuen Möglichkeiten zu arbeiten. Das ist also eine Win-win-win-Situation für alle Beteiligen.

Ich möchte in diesem Sinne auch den damit befassten Experten und Beamten, die dieses Gesetz entwickelt haben und Österreich zu einem Vorreiterland in Europa machen, ganz herzlich danken. Sie sehen, dass sich ihre Anstrengungen zum einen gelohnt haben, wenngleich sie von der Opposition zum Teil noch nicht ganz verstan­den werden konnten. – Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Anwendung. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Posch: Wollen Sie nicht dem Herrn Staatssekretär auch noch danken?)

20.57

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


20.58

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hakl hat die ganze Zeit über davon ge­sprochen, dass es bei diesem Gesetz nur Gewinner gibt. Da frage ich mich schon: Frau Hakl, wo leben Sie denn? (Beifall bei den Grünen.) Mit welchen Menschen sind Sie denn konfrontiert? Sie werden doch nicht glauben, dass es nur Menschen auf der Ebene, auf der Sie sich bewegen, gibt! Denken Sie einmal an die ganz – unter Anfüh­rungszeichen – „normalen“ Menschen! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Hakl! Wenn Sie sagen, da gebe es nur Gewinner, dann frage ich Sie: Was ist denn mit blinden Menschen? Die haben wohl einen Gewinn, den Sie mir aber zuerst einmal nennen müssen. Wissen Sie, was die werden? – Die werden diskriminiert, dass es sich gewaschen hat! Das ist Tatsache! Sie wissen, dass heute eine Website, die man barrierefrei macht, keine neue Erfindung mehr ist, das hat inzwischen fast jeder. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wer heute eine neue Website macht, der macht das mit einer Selbstverständlichkeit, ohne dass er darüber nachdenkt, weil das einfach Standard ist. Und was machen Sie? – Sie verweigern das, indem die Webseiten, die in Zukunft herauskommen wer­den, genau nach dem alten Schema gemacht werden. Man sagt: Ab 2008 werden wir es irgendwie umstellen, damit es für blinde Menschen auch lesbar ist.

 


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