Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 207

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21.12

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätz­te Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Achleitner hat den Sozialdemokraten un­ter­stellt, sie würden entweder die Chancen, die dieses Gesetz bietet, nicht erkennen oder das Gesetz nicht verstehen.

Frau Kollegin Achleitner, ich darf Ihnen sagen, wir verstehen das Gesetz sehr gut. Da­her haben wir auch Probleme mit dem Erkennen der Chancen für den Herrn Innen­mi­nister, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Diesbezüglich haben wir große Sorgen.

Außerdem bekritteln wir die Vermischung von privatem und öffentlichem Anwendungs­bereich, was mit einem Tempo herbeigeführt wird, das für uns nicht nachvollziehbar ist.

Außerdem macht uns der unterschiedliche Zugang von Jung und Alt zu diesem Gesetz vorsichtig, auch wenn wir gehört haben, dass die Übergangsfrist bis 2008 läuft. Ich möchte dazu anmerken: Ein Mann, eine Frau, der/die heute 75 ist, ist dann 79. Warum sollte das Umgehen mit dieser modernen Technologie für diese älteren Menschen einfacher werden, oder sind flächendeckende Schulungen für Seniorinnen und Senioren geplant? Das schließe ich – außer sie zahlen sich das selbst – aus.

Meine Damen und Herren! Ich habe auch ein Problem mit dem Datenschutz. Ich gehe davon aus, dass sich alte Menschen natürlich Dritter bedienen müssen. Wir haben in den Ausschüssen gehört, dass die Gemeinden angewiesen werden, Einrichtungen zu installieren, damit die Menschen dort hingehen können. Dass man dabei Dritte ins Vertrauen ziehen muss und so die eigenen Daten preisgeben muss, hat man anscheinend nicht bedacht. Oder wollte man das? Ich glaube, dass das auch anders zu handhaben sein sollte.

Auch die Verknüpfung von Bankomatkarten- und Bürgerkarten-Funktionen ist für uns ein echtes Problem, das nicht ausdiskutiert wird. Der Wirtschaft wird es ermöglicht, Bürger zu zwingen, alle Daten mit nachgewiesener Richtigkeit offenzulegen. Hat der Bürger umgekehrt die Chance, auch alle Daten des Unternehmens, mit dem er ein Rechts­geschäft abwickelt, zu kontrollieren? Wir wissen, dass bei Rechtsgeschäften der Hauptwohnsitz preisgegeben werden soll. Das hat aber, wie wir wissen, bisher anders stattgefunden: Man konnte postlagernd Geschäfte abwickeln, man konnte mit Adressen Geschäfte abwickeln. Wichtig war die Bezahlung des Ganzen.

Ich glaube, meine Damen und Herren, dass hier eigentlich der Weg zum „gläsernen“ Menschen im Vordergrund steht, nicht das Service am Bürger. Ich frage mich, warum zum Beispiel Einwendungen des Landes Salzburg, des Landes Oberösterreich, verschiedener Bundesländer, aber auch des Finanzministeriums in die Beratungen nicht mehr mit einbezogen wurden. Hiezu kann ich nur feststellen, das Finanz­ministerium einerseits ist dagegen, diese Art zu wählen, der Herr Finanzminister hat im Ministerrat aber zugestimmt. So bleibt mir nur zu sagen, was dem Herrn Finanzminister lieb ist, ist den Bürgern dann teuer. Das, meine Damen und Herren, können wir in dieser Form nicht unterstützen.

Da wir aber guten Willen zeigen wollen, verweise ich noch einmal auf unseren Rück­verweisungsantrag. Sprechen wir miteinander die Themen noch einmal durch und machen wir das, was sich der Herr Staatssekretär so wünscht: ein gemeinsames Gesetz, das wirklich den Bürgern dient und nicht, wie es scheint, Einzelnen einseitig!

Die Frage der Zustellung und der daraus erwachsenden Kosten ist gänzlich unbekannt. Und das sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande nicht zumuten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15

 


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