Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 212

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21.31

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Grundsätzlich sind natürlich auch wir der Meinung, dass eine moderne öffent­liche Verwaltung vor dem Einsatz moderner Kommunikationstechnologien nicht Halt machen darf. Darin sind wir uns einig. Es gibt eine Vielzahl von staatlichen Aufgaben, die den Kontakt zwischen Bürger und Staat verbessern können, aber vor allem gibt es zwei Problemkreise, die es zu beachten gilt: Das ist einerseits der Datenschutz und die Datensicherheit und andererseits der einfache und gleiche Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger.

Es ist eben so, dass es Missbrauchsgefahr gibt. Man denke daran, was bisher schon ge­schehen ist, etwa die Weitergabe von Datensätzen, der ungesetzliche Verkauf von Meldedaten durch das Innenministerium und so weiter. Es gibt also eine Reihe von datenschutzrechtlichen Problemen, die durch die Regierungsvorlage nicht zur Gänze ausgeräumt werden können.

Vor allem ist der Umstand problematisch, dass die Datenschutzkommission gleichzeitig Behörde in operativer Verwaltungstätigkeit und Kontrollinstanz ist. – Das heißt, es wäre theoretisch sogar möglich, dass die Datenschutzkommission gegen sich selbst ermitteln müsste.

Es gibt also eine Reihe von Problemen – das hat vor allem das Expertenhearing ge­zeigt –, und es stellt sich eine Reihe von Fragen, so zum Beispiel, warum das Gesetz vom Bundesgesetz über elektronische Signaturen abweicht. Offensichtlich hat sich also das Signaturgesetz nicht bewährt, denn sonst hätte man es novellieren können.

Auch die Frage, warum man alle Behörden zwingt, ab 2007 auf dieses komplizierte Verfahren umzusteigen, ist offen geblieben. Die Sorge, dass ausgehend vom Zentralen Melderegister gleichzeitig ein Datenverbund geschaffen werden kann, in dem sämt­liche Dateien im Bereich der Behörden technisch verknüpft werden können und es ermöglicht wird, darauf zuzugreifen, und dass das Bundesministerium für Inneres jene Behörde ist, die auch technisch in der Lage ist, diesen Datenverbund zu bewerkstelligen und zu kontrollieren, das ist schon eine sehr gravierende Angele­genheit.

Es ist die Frage zu stellen, warum gerade bei einer so sensiblen Materie nicht für eine klare Trennung zwischen der durchführenden Behörde, also der Stammzahlenregis­terbehörde, und der für den Datenschutz zuständigen Behörde, der Datenschutzkom­mission, gesorgt wird.

Gerade diese Bedenken hatten fast alle Experten, die beim Expertenhearing anwesend waren, obwohl sich alle der Notwendigkeit von E-Government bewusst waren. Es haben aber fast alle moniert, dass die Fragen der Sicherheit und des Datenschutzes nicht befriedigend gelöst seien.

So hat Professor Thienel darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmäßigkeit nicht überall gegeben sei. Herr Zeger von der ARGE Daten hat zum Beispiel gesagt, dass sich das Gesetz übertrieben mit dem Problem der Identifikation beschäftige, dass die Sicherheit besser gewährleistet sei, wenn sie durch unterschiedliche Systeme garan­tiert wäre und dass das System die Menschenwürde berühre, weil es objektiv zur Über­wachung geeignet sei. – Das ist einfach ein Punkt, über den man nicht hinwegkommt.

Herr Einzinger von der ISPA, dem Fachverband der Internet-Provider, hat moniert, dass das ein Personenkennzeichnungsgesetz sei, dass es in Wahrheit ein Gesetz von der Verwaltung für die Verwaltung sei und dass es besser gewesen wäre, das Sig­naturgesetz anzupassen.

 


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