Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 214

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Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Barrierefreiheit. In der Ausschussfeststellung ist auch der barrierefreie Zugang für Behinderte verankert. Österreich ist das erste Land, welches Barrierefreiheit in den Verfahren gesetzlich zusichert. Es wurde bereits jetzt zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden vereinbart, dass die Barrierefreiheit gewährleistet wird.

Der Ausschuss geht weiters auch davon aus, dass die Behörden alle Anstrengungen unternehmen werden, das Ziel des barrierefreien Zugangs bereits früher, also vor 2008, zu erreichen, dass sie also diese lange Übergangsperiode nicht auszuschöpfen haben. Ich hoffe, dass das auch gelingt und bin davon überzeugt, dass die Gemeinden das locker schaffen werden. Wir alle haben ja schon vor vielen Jahren mit der Um­stellung auf EDV angefangen, und zwar in allen Gemeindeverwaltungen.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Ich würde sagen, Sie beenden Ihren Zickzackkurs und gehen mit uns in die Zukunft! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.39

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. Auch er spricht 5 Minuten zu uns. – Bitte.

 


21.39

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf das stattgefundene Hearing zurückkommen, damit hier keine Legendenbildung entsteht. Natürlich haben – und wir sind stundenlang in diesem Hearing gesessen – viele Experten pro, aber viele auch contra dieses Gesetz gesprochen. Ich muss auch sagen, das Hearing war sehr gut vorbereitet, es wäre aber wahrscheinlich, wenn wir alle klug wären, ein Rückverweisungsantrag sinnvoll. Wir sind ja nicht auf Grund eines Justament-Standpunktes gegen dieses Gesetz, sondern wir meinen – und da haben schon viele der Vorredner aus meiner Fraktion die Punkte angeführt –, auf der einen Seite werden die Gemeinden zahlen, auf der anderen Seite gibt es natürlich Fragen zu den verfassungsrechtlichen Be­stim­mungen.

Ich habe mir erlaubt, dort einige Fragen zu stellen: Welche Kosten hat dafür in Zukunft der Bürger zu tragen? Was kostet das Gesetz – eine Frage an Sie, Herr Staats­sekre­tär – den Bund? Was kostet es die Länder? Was kostet es vor allem die Gemeinden? Und was sind insbesondere die Einsparungseffekte im Bund? – Leider wurde mir nur eine Frage beantwortet: Was zahlt der Bürger?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürger zahlt 10 € für den Kartenleser, er zahlt 10 € für die Signatur, und er wird 60 bis 70 € für die Karte zahlen. Das ist ein Betrag von 80 bis 90 € für den Bürger. Wenn er sich bei einer Abfrage dann 48 Cent erspart, heißt das, er kann einige hundert Abfragen machen, um den Einsatz von 90 € hereinzubringen. – Soweit die Einsparung.

Noch etwas, weil immer von der Win-Win-Situation gesprochen wird: Die Einwände des Städtebundes wurden negiert, und vor allem der Datenschutzrat wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Ich gehe jetzt nicht darauf ein, was die Juristen und die Techniker gesagt haben – da hat es ja unterschiedliche Meinungen gegeben –, aber auf einen Punkt möchte ich eingehen, weil vor allem Frau Hakl immer von der Win-Win-Situation spricht: Sie hätte sich den Behindertenvertreter anhören sollen, als er gemeint hat, die Be­hinderten werden bei diesem Gesetz doppelt diskriminiert! Wenn wir vernünftig gewesen wären und noch vier Wochen angehängt hätten, dann hätten wir bestimmt ein gutes Gesetz gemacht.

 


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