Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 215

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Punkt: Dr. Thienel hat als Experte in seinem Debattenbeitrag gemeint, das Gesetz ist nicht verfassungsgemäß, zu­mindest – wortwörtlich! – nicht in großen Teilen. Einer der Experten hat wirklich zum Ausdruck gebracht, was auch wir meinen: dass dieses Gesetz von der Verwaltung und für die Verwaltung, aber nicht für den Bürger ist.

Ich glaube, wenn Sie gewollt hätten – aber das war wieder einmal eine „Speed kills“-Aktion in den letzten Stunden –, dann hätten wir vier Wochen weiterverhandelt, und wir wären sicher mitgegangen. Aber das wollten Sie nicht. Daher stimmen wir gegen dieses Gesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Redezeit wunschgemäß 4 Minuten. – Bitte.

 


21.43

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staats­sekre­tär! Hohes Haus! Das vorliegende E-Government-Gesetz wird – das haben wir heute schon mehrfach gehört – die Verwaltung Österreichs nachhaltig verändern, und zwar in einem äußerst positiven Sinne. Durch dieses Gesetz werden enorme Kosten sparen, wie wir schon gehört haben, und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden in Zukunft viele Wege ersparen. Die ÖVP bekennt sich daher nicht umsonst zu diesem Gesetz in besonderer Weise, denn es wird auch dazu führen, dass Österreich eine der europaweit modernsten Behördenverwaltungen erhalten wird.

Da heute mehrfach die Expertenaussagen angesprochen wurden, möchte ich vorweg feststellen, dass wir alle wissen: drei Experten – fünf Meinungen! So betrachtet, darf man das Glas auch halb voll sehen.

Ich möchte, nachdem meine Vorredner schon sehr detailliert auf die verschiedenen Aspekte des Gesetzes eingegangen sind, in meiner Rede nochmals die Vorteile dieses neuen Gesetzes betonen. Wenn ich mich dabei in vielen Punkten wiederhole, so möchte ich damit nur die Wichtigkeit und die Richtigkeit dieser Aussagen unter­streichen.

Durch das E-Government-Gesetz werden die Voraussetzungen für die Einführung einer neuen Bürgerkarte, ein Standarddokumentenregister zum elektronischen Nach­weis von wichtigen Personenstands- und anderen Daten sowie die Möglichkeit zur elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken geschaffen. Dadurch wer­den die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Bürge­rinnen und Bürgern sowie der Behörde geschaffen.

Welche Vorteile ergeben sich daraus vor allem für die Bürgerinnen und Bürger? – Do­kumente, die man bei jeder Beantragung immer wieder erneut mitnehmen musste, wird man in Zukunft zu Hause lassen können. Dokumente wie Geburtsurkunden, Staatsbür­gerschaftsnachweise oder Gewerbescheine werden im Standarddokumentenregister abgespeichert und müssen dann nicht mehr vorgelegt werden. Auf dem Privatcom­puter und im Büro oder auf anderen Terminals wird es in Zukunft jedem Bürger möglich sein, behördliche Anträge zu stellen, sich Bescheide ausstellen und elektronisch übermitteln zu lassen. Das oft stundenlange Anstellen bei Behörden – das ist sehr vielen bekannt – wird der Vergangenheit angehören.

Geschätzte Damen und Herren! Es wurde in diesem Zusammenhang kritisiert, dass dies nur Bürgern helfe, die sich mit Computern auskennen, beziehungsweise dies nur dann hilfreich sei, wenn auch die Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise Ge­mein­den diese moderne Verwaltung anbieten, denn das E-Government-Gesetz sieht ja nur die freiwillige Einführung vor. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Tatsache ist,


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