Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 216

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dass bereits 42 Prozent der österreichischen Haushalte über einen Internet-Zugang verfügen. Die Online-Verbindung mit dem World Wide Web nimmt ständig zu. Wir haben dies, wie bekannt, auch steuerlich gefördert, indem wir die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Breitbandtechnik geschaffen haben. Aber unsere Kinder lernen ebenfalls bereits in den Unterstufen der Schulen den Umgang mit den Com­putern, und immer mehr Senioren interessieren sich für Kurse über Computer bezie­hungsweise den Umgang mit dem Internet. Für Personen, die keinen Zugang zum Internet besitzen, werden bei den Gemeinden Servicestellen eingerichtet. Betonen möch­te ich auch, dass die Inanspruchnahme des elektronischen Rechtsverkehrs gebührenbefreit ist.

Hohes Haus! Ich möchte mit diesen Ausführungen sagen, dass es in wenigen Jahren fast jedem Bürger möglich sein wird, Zugang zum E-Government zu erhalten, und jede Behörde diese Möglichkeit anbieten wird. Wir sind das erste Land Europas, das die einfachsten, schnellsten und kostensparendsten Behördenverfahren anbieten wird. Darauf können wir stolz sein! Ebenso haben wir die Voraussetzungen dafür ge­schaffen, dass es einen barrierefreien Zugang für Behinderte geben wird.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Ziel des E-Governments ist nicht die Überwachung oder der „gläserne“ Mensch, Ziel des E-Governments ist die sichere Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörde. Zu diesem Zweck haben wir ge­nug Sicherungen im elektronischen Behördenverkehr eingebaut, um Missbrauch vorzubeugen.

Hohes Haus! Wir werden mit diesem Gesetz den elektronischen Rechtsverkehr ermög­lichen, und wir nehmen damit eine Vorreiterrolle in ganz Europa ein. Ich bin mir sicher, dass sich das E-Government bewähren wird und alle übrigen Länder des Kontinents uns in diesem Bereich folgen werden, um nicht zu sagen: uns auch darum beneiden werden! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, 2 Minuten Redezeit sowie der zu berichtigende und dann der berichtigte Sachverhalt.

 


21.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat von einer frei­willigen Einführung des E-Governments für die Gemeinden gesprochen. – Das ist nicht richtig!

Ich stelle fest: Nach den Vorlagen der Bundesregierung sind die Gemeinden ab dem Jahre 2008 verpflichtet, das E-Government-Gesetz in ihrem Bereich zu vollziehen. Das heißt, alle Kosten dafür fallen auf die Gemeinden und die Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)

21.48

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Redezeit wunschgemäß 5 Minuten. – Bitte.

 


21.49

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei einem derartigen Gesetz muss man sich immer die Frage stellen, ob durch eine solche Maßnahme die Kluft zwischen denen, die sich der entsprechenden Tech­nologie bedienen können und dazu den Zugang haben, und denjenigen, die dies nicht haben, vergrößert oder nicht. Nach dem, was viele Experten sagen, besteht die be­rechtigte Befürchtung, dass es nach Einführung dieses Gesetzes zu einem „digital


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite