Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 79

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13.16

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder interessant für mich, wie solche Diskussionen geführt werden. Zum einen, Frau Kollegin Stadlbauer: Die Opferrechte haben natürlich auch nicht Sie und die SPÖ erfunden, sondern es war gerade die Opposition, die seit Jahren genau deswegen auch die StPO-Reform vorbereitet hat, um die Opferrechte endlich zu regeln. Das muss hier ganz deutlich gesagt werden. (Abg. Mag. Weinzinger: Die Opposition, ja! – Abg. Dr. Lichtenberger: Richtig gesagt!)

Frau Kollegin, Folgendes möchte ich schon sagen: Bei dem, was Sie zur kontra­dikto­rischen Vernehmung und zum Schutz des Opfers bei Aussagen erwähnt haben, waren Sie mitten in der Gerichtsverhandlung. Wofür aber die StPO sozusagen die Regelung vornimmt, ist das Vorverfahren. Darum geht es, und da gibt es auch einige klare Rege­lungen. Frau Kollegin, da sind Sie nicht ganz auf dem Laufenden. Ich möchte das nur sagen, weil Sie auch da in Wirklichkeit weit daneben liegen. (Abg. Jakob Auer: Er ist noch böser! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten wird über die Einführung einer neuen Strafprozessordnung diskutiert, als das, wenn man so will, Regulativ für die Spielregeln zwischen Exekutive, Staatsanwalt und Gericht. Das ist immer ein ... (Abg. Dr. Pus­wald: Und der Anwalt? Spielt der keine Rolle?) – Der Anwalt spielt natürlich dann eine Rolle, wenn Sie dabei sind, Herr Kollege. Das wissen wir ohnehin, Sie sind ganz be­sonders wichtig. Das wissen wir in der Zwischenzeit alle: Sie sind besonders wichtig! (Abg. Dr. Puswald: Aber Sie haben vergessen, dass er eine Rolle spielt!)

Meine Damen und Herren! Das heißt, es ist eine gesellschaftspolitische Frage: Wie regeln wir das, und was stellt die Gesellschaft unter Sanktion? Welches Verhalten wollen wir bei Gericht geahndet wissen, und wie ist das Verfahren? Wie sind die Spiel­regeln, dass wir dieses Verhalten ahnden? – Seit 1873 gibt es eine Strafprozess­ordnung, die wir endlich auf neue und moderne Füße stellen wollen. (Abg. Dr. Pus­wald: 1975 – entscheidende Novelle!) Herr Kollege!

Jetzt denke ich, es müsste ja Konsens in dem Hause sein, dass wir uns wenigstens darüber einig sind. Es hat eine über 70 Stunden währende Vorbereitung auf diese Straf­prozessreformgesetz-Novelle gegeben, und heute kommen solche Dinge wie „Polizeistaat“ von der Opposition, es wird ganz salopp gesprochen: 25 000 Polizisten ... (Abg. Dr. Puswald: Der Minister sagt das in einem Interview in der Zeitung!)

Herr Kollege! Lassen Sie mich doch einmal ausreden und einen Gedanken zu Ende führen! (Abg. Dr. Puswald: Das sagt er in der Zeitung!) Sie sind mit Ihren Zwischen­rufen die ganze Zeit so lästig, dass ich mich wirklich ärgern muss! Ich möchte Sie sehr bitten: Hören Sie mir zu, so wie ich Ihnen zuhöre, und diskutieren wir dann gemeinsam draußen in den Couloirs. Ich lade Sie herzlich ein, okay? (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) – Der Herr Kollege ist besonders anfällig für Zwischenrufe und ist manchmal besonders lästig – bei aller Wertschätzung, Herr Kollege! (Abg. Dr. Pus­wald: Danke schön!)

Dann redet Frau Kollegin Wurm von „Polizeistaat“, von dem Umstand und der Tat­sache ... (Abg. Mag. Wurm: Herr Schröder war das!) – Sie haben davon geredet, ich habe Ihnen ganz genau zugehört, das war niemand anderer, Frau Kollegin. (Abg. Mag. Wurm: Das war der Dr. Schröder!) 25 000 Polizisten, sagt Frau Kollegin Wurm, stehen lediglich 183 Staatsanwälten gegenüber. Gefehlt, Frau Kollegin, fünf, setzen! Es ist doch unerhört und ungeheuerlich, was für eine Ansicht Sie in dieser Frage ha­ben! 183 Staatsanwälte sind in Wirklichkeit die Auftraggeber der Exekutive in der Strafprozessordnung und in der gesamten Strafgerichtspflege. Frau Kollegin Wurm, das müssten Sie eigentlich wissen, weil Sie auch da oder dort dem Unterausschuss


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