Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 79

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sein können, dass sie, wenn sie gut nach Hause kommen, auch wenn sie bei uns „geblitzt“ werden, in ihrem Heimatland daraus keinerlei Strafe zu erwarten haben.

Daher sollte man meiner Überzeugung nach auch da ein neues und EU-einheitliches Strafrecht schaffen, damit diesen Unsitten – auch im Sinne der Verkehrssicherheit in Österreich – Einhalt geboten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.57

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


12.57

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Einige Überlegungen zu diesen Tagesordnungspunkten möchte ich anstellen und hier insbesondere Stellung nehmen zu Änderungen in Bezug auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die sich nunmehr nur auf die Grenzversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge bezieht.

Wie bereits von meinem Vorredner erwähnt, wird nach der EU-Osterweiterung diese Grenzversicherung an den neuen EU-Außengrenzen abzuschließen sein, sodass in Österreich nur mehr, wie wir annehmen, wenige Fälle betroffen sein werden, und diese Versicherung soll dann, eben auf Grund dieser Regelung, auch bei den Automobilklubs abgeschlossen werden können.

Auf Grund des anstehenden Termins dieser Erweiterung stellt dies zweifellos eine dringend notwendige Maßnahme dar. Genauso notwendig ist es jedoch, die anderen Teile der ursprünglichen Vorlage zu erledigen, Teile, die seit nunmehr zwei Jahren seitens des Justizministers verschleppt werden.

Dringend zu erledigen wäre zweifellos auch die Erhöhung der Mindestdeckungs­summen. Wir wissen aus der Vergangenheit, eben infolge von Massenkarambolagen, die auf Österreichs Autobahnen passiert sind, dass die Deckungssummen oft nicht ausreichend sind. In Anbetracht der Tatsache, dass darüber hinaus gehende Schäden die Versicherten aus eigener Tasche zu zahlen haben, ist das zweifellos eine brisante Angelegenheit.

Die Angst vor angedrohten Prämienerhöhungen darf jedoch hier nicht im Vordergrund stehen, zumal heute schon beinahe 80 Prozent der Verträge freiwillig höhere Deckungssummen aufweisen – und dies ohne Prämienzuschläge. Da die Mehrzahl der europäischen Staaten weit höhere beziehungsweise unlimitierte Deckungssummen vorschreiben und auf europäischer Ebene diesbezüglich eine Erhöhung auf 5 bis 10 Millionen € erwogen wird, ist da in Österreich, wie ich meine, längst Handlungs­bedarf gegeben.

Meine Damen und Herren! Wissentlich und jahrelang nicht zu handeln, ist wohl grob fahrlässig! – Das wird aber der zuständige Minister verantworten müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.00

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen über die einzelnen Ausschussanträge.

Zuerst stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EG-Amtshilfegesetz geändert und ein EU-Quellensteuergesetz erlassen wird, samt Titel und Eingang in 429 der Beilagen.

 


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