Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 181

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in Zukunft ihre Mitglieder, juristische und natürliche Personen, bei den Abgabenbehör­den vertreten zu können.

Mir scheint das ein wichtiger Punkt zu sein, dass nämlich Deregulierung auch heißen kann, dass selbstverwalteten, funktionierenden Interessensverbänden mehr Aufgaben übertragen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.16

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.16

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Folgenden kurz dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz widmen.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Es schafft Verbes­serungen insbesondere im Fernabsatz. Sie alle kennen sicher die Problemstellungen – Kollege Neudeck hat es bereits angesprochen –: Das sind die Spams, die wir bekom­men, das sind die unerbetenen Telefonanrufe, mit denen wir konfrontiert werden, wo­bei es dann bezüglich der Frage, ob es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist oder nicht, konsumentenpolitisch oder im Beratungsalltag immer die größten Probleme gibt.

Wir stimmen diesem Gesetz daher zu, obwohl wir nicht verhehlen möchten, dass einige Regelungen in diesem Bundesgesetz doch überdacht werden sollten. Das ist einmal die Frage, ob wirklich wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verstößen vorgesehen sind, wie es die Richtlinie vorschreibt. Wir beschränken uns auf zivilrechtli­che Sanktionen beziehungsweise auf Wettbewerbsklagen.

Das große Problem sehe ich, sieht meine Fraktion in der derzeitigen Regelung des § 107 Telekommunikationsgesetz. Sie erinnern sich: Im letzten Jahr wurde das abso­lute Werbeverbot, wonach Spamming per E-Mail nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers zulässig ist, beseitigt. Wir halten diese Regelung wirklich für diskussions­würdig, und wir sollten darüber nachdenken, wie wir da zu einer besseren Regelung im Spamming-Bereich kommen können. Das betrifft ja nicht nur die Konsumenten, son­dern genauso auch die Unternehmen.

Trotzdem werden wir dieser Regelung zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aber aus konsumentenpolitischer Sicht ein besonderes Problem anschneiden. Wir haben in Österreich unterschiedliche Verbrauchergesetze, und diese enthalten unterschiedliche Rücktrittsfristen. Die sozial­demokratische Fraktion tritt dafür ein, dass diese Rücktrittsfristen auf 14 Tage verein­heitlicht werden; das ist auch der europäische Trend.

Auch in der Richtlinie, die heute umgesetzt wird, ist eine 14-Tages-Frist vorgesehen.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein, der sich, nachdem das Justizmi­nisterium nicht mehr für die Konsumentenschutzagenden zuständig ist, an den Kon­sumentenschutzminister, nämlich an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Gene­rationen und Konsumentenschutz, richtet.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ver­einheitlichung der Rücktrittsfristen für KonsumentInnen bei allen Konsumentengeschäf­ten auf 14 Tage“

 


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