Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 202

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


19.24

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit den heutigen Änderungen im Familien- und Erbrecht vollziehen wir, so glaube ich, den klassischen Fall einer Anpassung von Gesetzen an geänderte Voraussetzungen, und zwar wirkliche gesellschaftliche Veränderungen und nicht an hypothetische Konstruk­tionen, wie sie die Opposition hier teilweise immer wieder versucht vorzubringen.

Zu zwei Punkten möchte ich kurz Stellung nehmen. Zum einen geht es dabei um die Erwachsenenadoption. Es ist für mich absolut nicht einsichtig, warum wir etwas zur Gänze abschaffen sollten, nur weil es von einigen missbraucht wird. Zum Beispiel war es in den letzten Jahren üblich, dass man die Erwachsenenadoption zum Zwecke der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft missbraucht hat. Warum sollte man deswegen diese durchaus sinnvolle Konstruktion in manchen Fällen zur Gänze ab­schaffen?

Eine andere Sache, die mich als Bürgermeister doch ab und zu betrifft, ist, wenn es darum geht, in einem kritischen Krankheitsfall zum Beispiel ein mündliches Testament aufzusetzen. Ich bin absolut dafür, dass es diese Möglichkeit nach wie vor geben soll. Ich stimme aber absolut auch dem zu, dass man, wenn dieser Notfall nicht mehr vor­liegt, dieses mündliche Testament dann für obsolet erklärt.

In diesem Fall stimme ich und stimmt natürlich auch die gesamte ÖVP diesen Ände­rungen gerne zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte.

 


19.26

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoch verehrte Beamtenschaft! Werte Kollegenschaft im Hause! Kollege Jarolim hat schon angekündigt, dass ich mich zum Abstammungsrecht äußern werde. Hier liegt ein typischer Fall einer halbherzigen Reform vor. Auf der einen Seite eine halbherzige Re­form, auf der anderen Seite ist aber das, was man gemacht hat, auch das Ergebnis einer falsch verstandenen Klientelpolitik (Abg. Dr. Jarolim: Völlig falsch verstanden!), einer völlig falsch verstandenen Klientelpolitik – richtig, Herr Kollege. Dies hat aber auch zu viel Touch an Ausländerfeindlichkeit, den wir nicht notwendig haben.

Die Halbherzigkeit der Reform bringt sich ... (Abg. Dr. Jarolim: Der Minister hätte das eh verstanden!) – Der Herr Minister hätte es verstanden. Es ist bedauerlich, dass man in diesen Koalitionskompromissen irgendwo auf halbem Wege hängen bleibt. Entweder man reformiert das Abstammungsrecht, dann müsste man den diversen Expertenvor­schlägen folgen und die Erwachsenenadoption gänzlich abschaffen, denn es gibt bis heute keinen vernünftigen Grund, einen Erwachsenen zu adoptieren, außer um in ir­gendeiner Form eine bestehende Rechtslage zu umgehen, sei es im Erbschaftssteuer­recht, sei es vielleicht im Namensrecht, sei es bei den Adeligen oder bei den Bauern zur Erhaltung des Namens oder des Hofbesitzes oder was auch immer. Das heißt, die Erwachsenenadoption war immer schon traditionell. Die Begünstigung wären also Be­sitzstände. (Abg. Dr. Jarolim: Missbrauch!) – Ich will das Wort „Missbrauch“ gar nicht so verwenden. Ich würde sagen: geschickte Gesetzesumgehung.

Wenn man das verhindern will, dann soll man das klar sagen und das überhaupt ab­schaffen, oder aber – das wäre die Alternative – man belässt es beim Bisherigen. In Wirklichkeit ist es ja so, wenn man die Adoption jetzt in dieser Form reformiert, wie


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