Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 89

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wirklich grenzüberschreitend zusammenarbeiten und den Text und den Geist dieser Richtlinie tatsächlich umsetzen.

In diesem Sinne werden wir sicher zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Maier. Wunsch­redezeit: 4 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


19.40

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon die Vorredner alle gesagt haben, handelt es sich hier um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ich habe das letzte Mal schon darauf hingewiesen: Da sieht man, wie wichtig eigentlich die Vorgänge in Brüssel sind.

Ich meine auch, man sollte sich einmal kurz in Erinnerung rufen, was denn unsere Vertreter insbesondere in den Expertengesprächen, sprich die beamteten Vertreter Österreichs, in den Verfahren in Brüssel für Stellungnahmen abgeben. Wenn man darüber mit verschiedenen Damen und Herren in der Kommission oder zum Beispiel in der Generaldirektion Binnenmarkt spricht, hört man ganz interessante Sachen. Da wird darauf hingewiesen, dass die Damen und Herren, die, was Aufsicht anbelangt, Öster­reich vertreten, oft wenig Verständnis für die praktische Umsetzung von verschiedenen Richtlinien zeigen. Da kommt der klassische Hinweis, dass die Kollegen aus England, Frankreich, Deutschland und dergleichen, was die Umsetzung auf den Finanzmärkten anbelangt, eher mit Augenmaß vorgehen. Und dann kommt der Hinweis: Den öster­reichischen Kollegen kann es nie scharf genug sein.

Das ist zwar unter Umständen ein Kompliment, aber gleichzeitig sollten wir ein bisschen aufpassen, dass wir dann nicht auch noch eine Übererfüllung der EU-Richt­linien vornehmen. Da sind wir ja in manchen Bereichen – ich rede jetzt gar nicht von diesem Verfahren, sondern generell – oft Spezialisten. Hier sei auch ein kleiner Hin­weis zur Situation zwischen der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht ge­stattet: Da hat man manchmal den Eindruck, das hat sich noch nicht so ganz ein­ge­spielt. Diese Eifersüchteleien sollten nicht in irgendwelche Gesetzesvorlagen münden.

Ich glaube nicht, dass man gegen die Effizienz der Prüfung sein soll; im Gegenteil, es kann nie genug Effizienz geben. Aber es kann nicht sein, dass Qualität durch Quantität ersetzt wird. Dies möchte ich deshalb ansprechen, weil ja einige Dinge in der „Pipeline“ sind, und da wird man sicherlich noch darüber diskutieren, dass wir keine Benach­teiligung im Sinne von hausgemachten zusätzlichen Kontrollen brauchen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir angesichts des Meldewesens, das ja auch in diesen Konglomeratsrichtlinien beinhaltet ist, aus der Vorschrift einer jährlichen Meldung, wie sie die EU gemeint hat, hier gleich einmal eine vierteljährliche Meldung machen. Das wird also ein bisschen überhöht. Auf die Gefahr, dass wir mehr Meldeerfordernisse erfinden, um dann wiederum ein bisschen mehr Mitarbeiter und Bürokratie zu haben, sollten wir, glaube ich, Rücksicht nehmen und dem ein wenig gegensteuern.

Ein aktueller Hinweis noch, weil sowohl Finanzmarktaufsicht als auch Notenbank gefor­dert sind: Dass Meldungen über Auslandstöchter platziert werden sollen – und dieser Wunsch ist ohne Abstimmung mit den ausländischen Aufsichtsbehörden passiert –, heißt, dass unsere Institute, die im Ausland tätig sind, bis zu 14 verschiedene Melde­vorschriften zu erfüllen haben. Das kostet nur Geld und Zeit und hilft in Wirklichkeit niemand, es sei denn, dass die Mitarbeiterzahl, die ja in der Finanzmarktaufsicht im letzten Jahr bereits um 41 Mann gestiegen ist, weiter erhöht wird. Ich bitte, wir sollten da wieder in Richtung Effizienz gehen. Das ist aber eher pro futuro gesprochen und gilt


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