Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 193

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Die Rechtsposition des Geschädigten ist also verbessert: Anders als nach altem Recht soll der Geschädigte nach einem rechtskräftigen Freispruch nicht mehr verhalten sein, im Nachhinein den gegen ihn bestandenen Tatverdacht zu entkräften.

Ich glaube, damit sind wir menschenrechtskonform und im Sinne der Geschädigten vorgegangen.

Zum Antrag Maier ist zu sagen: Diesen wird meine Fraktion ablehnen, weil wir die Punkte, die wir in diesem Entschließungsantrag sehen, als umgesetzt betrachten. Es ist so, dass das neue Gesetz jetzt vorliegt und die Verfahrenshilfe zusteht, Herr Kollege Maier. Einem Entschädigungsanwalt kann ich nichts abgewinnen, aber eine Opferhilfe besteht derzeit bereits bei den Opferhilfeeinrichtungen.

Die EU-Ebene und die Harmonisierung sind, so glaube ich, im Entschädigungsgesetz nicht entscheidend untergebracht. Reden kann man auf alle Fälle darüber. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.11

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


20.11

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute ein Schreiben bekommen, das ich Ihnen vorlesen möchte:

Am 4.12.2002 wurde ich unschuldig zu 15 Jahren Haft verurteilt, und ich habe diese Verurteilung immer noch nicht verwunden. Ich kann es immer noch nicht ganz glauben, was mir da widerfahren ist. Durch diese Verurteilung hat man mir das Leben gestohlen. Ich habe einfach keine Kraft mehr zu leben. Mir wäre es am liebsten, wenn mein Leben schon vorbei wäre. Ich habe nichts gegen das Sterben, im Gegenteil, der Tod ist mein bester Freund. Ich hoffe darauf, dass mich jemand um die Ecke bringt. Mich stört es nicht, wenn man mich umbringt. Ich weiß schon nicht mehr, was ich tun soll. Ich hoffe, dass ich bald mal mein Leben beenden werde.

Ich werde auf gar keinen Fall diese zu Unrecht erhaltenen 15 Jahre Gefängnis machen, das kann niemand von mir erwarten. Nun bin ich schon so weit, dass ich den Tod so suche, dass ich mit anderen so streite, in der Hoffnung, dass die mir das Leben nehmen. Ich kann nicht mehr und ich will auch nicht mehr. – Zitatende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier nicht zur Aussage verleitet werden, dass dieser Strafhäftling, der mir diesen Brief geschrieben hat, tatsächlich zu Unrecht verurteilt worden ist. Das obliegt mir nicht, die Prüfung obliegt dem zuständigen Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren.

Wir alle kennen aber die problematische Situation – am Beispiel Peter Heidegger klar nachzuweisen –, wie schwierig es nämlich ist, in einem Wiederaufnahmeverfahren durchzukommen. Und wir sollten uns eines vor Augen halten: Peter Heidegger ist und war kein Einzelfall. Möglicherweise ist der Betroffene, dessen Brief ich vorgelesen habe, ein weiterer Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich halte das, was in Öster­reich die letzten Jahre passiert ist beziehungsweise nicht passiert ist, für rechts­staatlich und demokratiepolitisch unerträglich.

Ich halte es für unerträglich, dass es einen Fall Gert Lagler gibt, der seit 1982 um seine Rehabilitation und um eine Entschädigung kämpft. Ich halte es für unerträglich, dass Peter Löffler, der rechtskräftig und zweifelsfrei freigesprochen wurde, immer noch um seine Entschädigung kämpft.

 


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