Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 151

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sicherheit für unsere Jugend bringen. Die Ausweise werden künftig nicht mehr von den Behörden, sondern von den Fahrschulen und von den Autofahrerklubs ausgestellt.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch betonen, dass die Ausbildung für das Mofafahren ab 15 Jahren auch weiterhin an Schulen wie an Polytechnischen Lehrgängen oder an Berufsschulen möglich ist. Auch der Praxis­unterricht kann von einer Fahrschule oder einem Autofahrerklub auf einem geeigneten Gelände in Schulnähe durchgeführt werden. Dies kann auch in Gruppenkursen erfol­gen, wodurch die Kosten niedrig gehalten werden.

Also ein leichterer Zugang und mehr Verkehrssicherheit – eine positive Regelung für unsere Jugend. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Neuerlich zu Wort gemeldet hat sich Herrr Abgeordneter Eder. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.44.14

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ich hätte mich jetzt nicht mehr zu Wort gemeldet, aber Herr Staatssekretär Kukacka hat zitiert, jedoch nur die Hälfte, wie das anscheinend so üblich ist beim Zitieren durch den Herrn Staatssekretär Kukacka.

Ich darf das jetzt klarstellen; ich habe hier das Gleiche in der Hand, was Sie vor sich liegen haben. Auf Seite 8 – Sie können mitlesen – steht Folgendes zum Vormerksys­tem nach dem SPÖ-Modell:

„Die SPÖ tritt daher für ein einfaches, von den Menschen verstandenes und mitgetra­genes System ein, das damit der Unfallprävention effizient dient:

Um Hochrisikolenker“ – und von denen reden wir – „wirksam zu bekämpfen, sollen die unfallträchtigsten Delikte neben den gleichbleibenden Strafen“ – „gleichbleibenden Strafen“ ist auch Entzug – „in Hinkunft zusätzlich auch eine Vormerkung im Führer­scheinregister zur Folge haben.“ Dies betrifft die Delikte Alkohol am Steuer, Geschwin­digkeitsüberschreitungen um mehr als 40 km/h beziehungsweise mehr als 50 km/h und Lenken eines KFZ mit besonderer Rücksichtslosigkeit und unter besonderer Gefähr­dung.

Dann folgen weitere Kommentare dazu, und die hat der Herr Staatssekretär verlesen.

Also wenn man das Gesamte sieht, dann kommt klar heraus: Wir wollen gleichblei­bende Strafen haben plus einen Punkt dazu, um Hochrisikolenker herauszufiltern, denn wenn man das nicht tut, dann wird man sie nie finden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.46


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 817 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

 


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