Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 237

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den ich eigentlich kaum kenne, wünsche ich auch alles Gute und eine gute Zeit, was immer Sie jetzt in Ihrem Ruhestand vorhaben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier mit 2 Minuten. – Bitte.

 


19.37.44

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Pfeffer: Und Volksanwältin, Gerhard!) Wir debattieren heute die Berichte der Volksanwaltschaft 2005 und 2006, welche auf meh­reren hundert Seiten exemplarisch Einzelfälle beschreiben, die den Arbeitsauftrag der Volksanwälte prägen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit, wie es schon vorher oft ausgedrückt wurde, den Damen und Herren VolksanwältInnen, aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern für deren Einsatz im Dienste der Bürgerinnen und Bürger ein herzliches Dan­keschön sagen.

Geschätzte Damen und Herren, ein Dauerbrenner bei der Volksanwaltschaft sowohl im Bericht 2005 als auch 2006 ist die 3:2-Zählregel in Schulbussen, die dazu führt, dass drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen zählen. Seit Jahren fordern Eltern mehr Sicherheit für Kinder in Schulbussen, und mindestens genauso lange weisen Expertin­nen und Experten auf die unbefriedigende und gefährliche Rechtslage im Bereich der Beförderung von Kindern in Schulbussen beziehungsweise auch in anderen Transport­mitteln zum Kindergarten hin.

Schulkinder drängen, bepackt mit schweren Schultaschen, in überfüllte Busse und müssen sich dann zu dritt samt Schultaschen einen Zweiersitz teilen, ohne Sicherheits­gurt.

Ich darf aus dem Bericht zitieren: „Diese Regelung bewirkt ein erhöhtes Verletzungs­risiko, beispielsweise bei Notbremsungen, da im Rahmen von Schülertransporten mit einem Omnibus, der für 50 Sitzplätze und 45 Stehplätze zugelassen ist, völlig legal eine unbeschränkte Anzahl unter 6jähriger und bis zu 142 ältere Kinder unter 14 Jah­ren täglich zu und von Schulen und Kindergärten befördert werden können.“ – Zitat­ende.

Meine geschätzten Damen und Herren, da gehört endlich Ordnung geschaffen! Öster­reich ist eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, die noch diese 3:2-Zähl­regel hat. Ich sehe jetzt auch meine Bürgerinitiative, die 7 000 Unterschriften im Bur­genland gehabt hat, durch diese prominente Berichterstattung im Volksanwaltschafts­bericht unterstützt.

Ich fordere die jetzige Regierung auf, nicht den Weg der letzten Regierung zu gehen, sondern diesen wirklich notwendigen Akt der Befreiung von der 3:2-Zählregel zu set­zen und die 1:1-Zählregel umzusetzen, damit endlich alle Eltern und Kinder zufrieden­gestellt sind und die Schüler und Schülerinnen mit einem sicheren Schulbus sicher zur Schule gebracht werden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.40.39

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzte Dame Volksan­wältin, meine Herren Volksanwälte! Meine geschätzten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir diskutieren heute die Volksanwaltschaftsberichte 2005 und 2006. Jedes


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