Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 242

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gelungsmaßnahmen betreffend Zugang zum Studium, besonders in acht Fächern, die in Deutschland Numerus Clausus-Fächer waren, geschaffen werden.

In enger Zusammenarbeit mit den Erfahrungen der Volksanwaltschaft ist ja zuvor die Studierendenanwaltschaft eingerichtet worden, und ich erinnere mich an die gute Ko­operation mit Frau Volksanwältin Bauer sowie an die Berichte der Studierendenanwalt­schaft im Ministerium, wobei ja diesen im Vorfeld viele Klärungen zuzuschreiben sind.

Erfreulicherweise ist auch aus dem Bericht hervorgegangen, dass sich vielfach kolpor­tierte Mängel an den Universitäten im Zusammenhang mit dem Studium gar nicht als solch gravierende Probleme herausgestellt haben, was eine gute Rückmeldung ist für uns als Gesetzgeber, für uns als Politiker in diesem Bereich.

Wichtig ist auch, dass gesetzlich und pragmatisch gehandelt wurde, indem zum Bei­spiel Wartezeiten im Zusammenhang mit dem Medizinstudium abgebaut wurden, dass die Gesetzesänderung in Bezug auf die Ärzteausbildung dazu geführt hat, dass sozu­sagen das Zahnmedizin-Studium, auch mit extramuraler Unterstützung, aufgestellt wurde und dass hinsichtlich des Medizinstudiums die Bestehensgrenzen nicht mehr so rasch verändert wurden – eben dank einer Anregung der Volksanwaltschaft dazu.

Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass wir uns auch künftig mit dem Thema Zulassung zum Studium beschäftigen werden müssen; das ist ja sozusagen diesem Mahnschreiben und der Antwort des Herrn Bundesministers Hahn im Zusammenhang mit der Hochschulbildung in Europa zu entnehmen.

Ich bin sehr froh darüber – damit werden wir uns ja noch ausgiebig beschäftigen –, dass es gelungen ist, den Zugang zur Hochschulbildung auf die Tagesordnung des letzten EU-Rates zu setzen, sodass damit die Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist, dass es nicht so sein kann, dass, sozusagen heimlich und schleichend, nationale Ge­setzgebungsmaterien in Richtung EU verschoben werden.

Ich bin mir dessen sicher, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, liebe Maria, liebe Terezija, dass wir in dieser Frage nicht beschäftigungslos werden, aber: Die Anregungen und die Schlussfolgerung, die wir als Gesetzgeber daraus ziehen, sind uns sehr willkommen.

Alles Gute und Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)

19.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es haben sich jetzt die drei Volksanwälte zu Wort gemeldet. Als Erstem erteile ich Herrn Volksanwalt Mag. Kabas das Wort. – Bitte, Herr Volksanwalt.

 


19.58.40

Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord­nete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe in den wenigen Monaten, in denen ich dieses Amt ausüben durfte, die Volksanwaltschaft als eine wirklich sehr wirkungsvolle und beeindruckende Institution kennengelernt. Das kam ja auch heute bei der Debatte hier zum Ausdruck: Vielen Menschen kann von der Volksanwaltschaft geholfen wer­den. Auch das konnte ich aus Eigenem erleben – und das auch durchaus in Zusam­menarbeit mit den Behörden, und zwar auch jener Behörden, wo die Volksanwaltschaft der Meinung ist, dass Fehler gemacht wurden, dass Missstände vorliegen. Auch da war sehr positiv zu bemerken, dass sich viele Behördenvertreter nicht verschlossen haben, Fehler wieder gutzumachen, aber nicht nur Fehler wieder gutzumachen, son­dern dort, wo man gemerkt hat, dass man rechtlich nicht weitergekommen ist, durch­aus auch menschlichen Aspekten zum Durchbruch verholfen hat.

 


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