Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 172

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Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Gradauer vor. 5 Minuten freiwil­lige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.46.22

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Es werden keine 5 Minuten sein, keine Sorge. Es wird kür­zer sein.

In dieser Frage sind die Bundesländer Salzburg und Kärnten, die mit ihrer Stellungnah­me das Gesetz abgelehnt haben, aufgetreten. Die Landeshauptleutekonferenz hat sich in der Tagung vom 10. Mai 2006 mit der Frage der Bundesstaatsreform befasst und klargestellt, dass sie außerhalb der Bundesstaatsreform auch keiner Änderung zu Las­ten der Bundesländer zustimmen wird.

Außerdem glaube ich, dass das Drüberfahren des Bundes in dieser Gesetzesänderung von den Ländern nicht akzeptiert wird. Gesetzesänderungen, die so heikel wie diese sind, sollten im Konsens mit den Bundesländern gelöst werden. Es geht um die Sicher­heit am Bau.

Ich glaube, dass die Länder in regionalen Fragen dem Bürger immer näher sind als die Bundesbehörden. So soll es letztlich auch bleiben. Deshalb lehnen wir Freiheitliche diesen reparierten Gesetzentwurf, bei dem die Kompetenz vom Land zum Bund gehen soll, ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.47.46

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann der Argumentation des Kollegen Gradauer in dem Fall nicht ganz folgen. Ich glaube, dass bei dieser Geset­zesänderung, die aufgrund eines Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses vom Septem­ber 2006 notwendig ist, dieses Gesetz zwar verfassungsrechtlich geändert wird, jedoch materiell an dem Gesetz überhaupt nichts gemacht wird.

Es geht lediglich um die kompetenzrechtlichen Bestimmungen, und hier ist es meines Erachtens vernünftig, wenn das ein Bundesgesetz ist. Denn würden wir das anders lösen, dann müssten neun Landesgesetze erlassen werden, was mit wesentlich mehr Administration, mit wesentlich höheren Kosten für die Bevölkerung verbunden wäre. Ich glaube, dass man damit den richtigen Weg gewählt hat, diese Gesetzesreparatur dahin gehend zu machen, dass das Bundeskompetenz bleibt; im Rahmen der Bundes­kompetenz ist es nur notwendig, heute diese Novelle zu machen. Es ist damit keinerlei andere Gesetzesnotwendigkeit in den neun Bundesländern gegeben.

Aber zum Zweiten möchte ich auch anmerken, dass wir gerade beim Bauarbeitenkoor­dinationsgesetz durchaus auch inhaltlich noch etwas hätten tun können oder vielleicht in Zukunft noch tun sollten. Es ist nämlich so, dass die Baustellenkoordination und Pla­nungskoordination sehr häufig von Personen durchgeführt wird, die mit dem Arbeitneh­merInnenschutz eher weniger zu tun haben.

Daher wäre es vielleicht vernünftig, wenn solche Baustellenkoordinatoren oder Pla­nungskoordinatoren auch ein Mindestmaß an Ausbildung im Bereich der Arbeitnehme­rInnenschutzmaßnahmen hätten. So wäre es vielleicht ganz gut, wenn man obligato­risch vorschreiben könnte, dass die Personen, die diese Baudurchführungen machen, auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz beherrschen und zumindest so viele Dinge


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