Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Plattform zur Stärkung der Integration und Sicherheit.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 38.) (Ruf bei der ÖVP: Fast einstimmig!)
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Damit sind wir am Ende dieser Abstimmungen angelangt.
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen zurück zur Debatte über Tagesordnungspunkt 7, wozu noch zwei Rednerinnen auf der Liste stehen.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.48
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Ich darf nun den bereits angekündigten Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (218 d.B.) über die Regierungsvorlage (171 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007)
In Z 12 lauten die ersten beiden Sätze des § 262 Abs. 13 Aktiengesetz wie folgt:
„(13) §§ 65, 102, 197, 225g, 225m, 234, 234a, 234b, 244, 253 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX treten mit 15. Dezember 2007 in Kraft. §§ 234a und 234b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX sind auf Verschmelzungen anzuwenden, bei denen der Verschmelzungsbeschluss in der übertragenden Gesellschaft nach dem 15. Dezember 2007 gefasst wurde.“
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
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