Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 239

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18.23.49

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Wort in der Wirtschaftskammer Ohr, Frau Kollegin Steibl, aber: Die zunehmende Verschuldung privater Haushalte ist eine traurige Tatsache. Immer mehr Menschen tappen in die Schuldenfalle, und das aus verschiedensten Gründen: Arbeitslosigkeit, Krankheit, besondere Lebensumstände, Umstände, für die man nichts kann, aber vielleicht auch Umstände, die man sich selbst zuzuschreiben hat, etwa weil man den Verlockungen des Konsums allzu sehr erlegen ist oder eben einfach den Überblick über die eigenen Finanzen verloren hat. Gerade in Zeiten von Onlineshopping, Versandhäusern, überbordenden Handy-Rechnungen kann das natürlich sehr leicht passieren. Und da ist es gut, zu wissen, dass wir in Österreich Einrichtungen haben, die eben nicht nach dem Verschulden fragen, sondern ihre Hilfe anbieten, wo ihre Hilfe gebraucht wird.

Als Geschäftsführerin einer Frauenberatungsstelle habe ich fallweise auch mit Schulden­beratungsstellen Kontakt und weiß, mit welch großem Engagement dort gearbeitet wird, und das weit über jede berufliche Verpflichtung hinaus. Deshalb möchte ich hier diese Gelegenheit nützen, mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern der Schuldenberatungsstellen in Österreich und bei allen sozialen Einrich­tungen ganz, ganz herzlich für ihren großartigen Einsatz das ganze Jahr über zu bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Es ist ein Gebot der Stunde, die Rahmenbedingungen für diese wichtige Arbeit zu verbessern, und die vorliegende Gesetzesnovelle leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Natürlich sind die Ressourcen da ganz, ganz wichtig, und da gebe ich allen Vorred­nerinnen und Vorrednern recht, die das auch thematisiert haben; aber das kann ja da nur besser werden.

Schuldenberatungsstellen greifen eben sehr, sehr spät ein, eben erst dann, wenn die Schuldenfalle bereits zugeschnappt ist, und deshalb wäre es meiner Ansicht nach wirklich höchst an der Zeit, die Prävention zu forcieren.

Nach einer Studie, die heuer vom oberösterreichischen Landesrat Josef Ackerl präsen­tiert wurde, sind 20 Prozent der Klientinnenschaft von Schuldenberatungsstellen unter 25 Jahre alt. Und die meisten dieser jungen Menschen geben an, in der Schule nie etwas vom richtigen Umgang mit Geld gehört zu haben. Da meine ich, ein praxis­orientierter Unterricht, der auch lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt, könnte sicher sehr, sehr viel Leid verhindern helfen. Und am wichtigsten ist – und das ist auch aus dieser Studie hervorgegangen – die Vorbildwirkung der Eltern, denn da gilt, was überall gilt: Was nützt die beste Erziehung, Kinder machen uns doch alles nach! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 172 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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