Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 205

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Es gibt, da Frau Kollegin Wurm heute nicht hier ist, für mich auch noch einiges zur Suchtmittelgesetznovelle zu sagen. Da gibt es einen EU-Rahmenbeschluss vom 25. Oktober 2004, der umzusetzen ist. Der Beschluss sieht Strafrahmen vor, die jetzt umzusetzen sind, und zwar geht es dabei im Wesentlichen um Verschärfungen der Strafrahmen. Es gibt eine Erhöhung der Strafdrohung für mehrere Tathandlungen. Es gibt eine dezidierte Strafbarkeit beim Anbau von Opium, Mohn, Kokastrauch und Can­nabispflanzen, sofern dieser der Suchtgiftgewinnung dient. Es werden auch die Pilze mit dem Wirkstoff Psilocybin verboten. Es gibt Qualifikationstatbestände bei Vorsatz­delikten, Suchtmittel in Verkehr zu setzen.

Es ist trotzdem gelungen, die in Österreich sehr erfolgreich angewandte Thematik „Behandlung statt Strafe“ umzusetzen. Es gibt den vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung nach § 35. Hier wird ausgebaut. Das heißt, es besteht die Möglichkeit – und das ist ja eigentlich immer das Erfolgversprechendste an Strafmaßnahmen – im jeweili­gen Einzelfall eine entsprechende maßgeschneiderte Maßnahme zu setzen und sich anzuschauen: Wie ist der beste Umgang mit dem Betroffenen/mit der Betroffenen? Mit welcher Wahrscheinlichkeit kann man hier einen Rückfall verhindern? Was ist hier das zielorientierteste Instrument?

Das wurde also hier in der Vorlage ausgearbeitet, sodass wir hier Therapie statt Strafe in den Vordergrund gestellt haben, neben den zwangsläufig umzusetzenden Notwen­dig­keiten im Rahmenbeschluss. Wir glauben daher, dass das Gesamtpaket einen weiteren Schritt hin zu einer vernünftigen, effizienten Justizpflege bringen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.21.21

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Wir haben jetzt einige Begrifflichkeiten zu diesem Tages­ordnungspunkt gehört, nämlich „modern“ und „aufgeklärt“ sei es, wenn man Verbrecher prinzipiell frühzeitig und bedingt entlässt. Na ja, ob das alle Opfer und die betroffene Bevölkerung, die dann von solchen Tätern, die eben bedingt und vielleicht vorzeitig entlassen worden sind, erst recht wieder Opfer werden, genauso sehen, das wird die Bevölkerung zu bewerten wissen.

Ich glaube, dass wir insgesamt Opferhilfe und Bürgerschutz in den Vordergrund stellen sollen. Und ich glaube auch, dass Therapie selbstverständlich für Straftäter dort, wo es notwendig ist, angewandt werden muss, aber bitte nicht Therapie statt Strafe, sondern Therapie trotz Strafe. Und das ist genau das, was der Herr Jarolim gerade gegenteilig gesagt hat: Therapie statt Strafe. Und das kann es nicht sein, sondern wenn, dann hat beides zu erfolgen: dass man auf der einen Seite dem Täter natürlich auch hilft und ihn therapiert, aber gleichzeitig er auch seine Strafe abzusitzen hat.

Das Haftentlassungspaket, das heute beschlossen wird, ist leider wieder ein großer Schritt in eine falsche Richtung. Schon jetzt werden immer mehr Häftlinge bedingt entlassen. Diesen Anteil zu steigern, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten und sich dabei Geld zu ersparen, ist sicherlich nicht der richtige Weg. Wir haben immer mehr Kriminalität, immer weniger Aufklärung. Wir haben überhaupt nur mehr 36 Pro­zent Aufklärungsquote, und da muss man sicherstellen, dass mehr Hafträume vor­handen sind, um die Kriminellen dort einsperren zu können. Da muss man sicher­stellen, dass ausreichend Justizwachebeamte angestellt werden, um das Problem auch lösen zu können, und nicht das Gegenteilige tun: die Verbrecher nicht einsperren oder frühzeitig entlassen. Das ist sicherlich ein Weg in die falsche Richtung.

 


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