Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 228

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stiegen. Im Vorjahr haben rund 4,5 Millionen Europäer zwischen dem 15. und 64. Le­bensjahr Kokain konsumiert, eine Million mehr als 2005. Sinkende Preise für Kokain unterstützen diesen Anstieg erheblich. Europaweit ist, denke ich, gerade dieser Rahmenbeschluss zum Drogenhandel heute ein weiterer wichtiger Schritt.

Es ist aber wichtig, dass wir uns genauso wie bei der Thematik Alkoholkonsum unter Kindern und Jugendlichen auch weiter verstärkt mit der Präventionsarbeit im eigent­lichen Sinn als „Schutz“ beschäftigen, damit es erst gar nicht zum Konsum von Drogen kommt. Wir sollten dieses Anliegen massiv forcieren und auch da wieder die Eltern unterstützen.

Mein Credo ist: Wir sollten die Eltern gerade in der Erziehungsarbeit und in ihrer Erziehungsaufgabe hier nicht alleine lassen. Sie müssen von der Gesellschaft, von der Politik und von allen, die Verantwortung tragen, dass junge Menschen erwachsen werden können, in jeglicher Form, die sie wünschen, unterstützt werden. Und vielleicht ist das ein kleiner Schritt dazu. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Von der Regierungsbank aus hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Berger zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.30.47

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst herzlichen Dank an all jene, die sich hier und schon im Ausschuss und in Vorbereitungsarbeiten sehr aktiv an der Debatte über diese Reformen beteiligt haben. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir hier doch einen sehr breiten Kompromiss erreichen konnten, und dieser gemeinsame Nenner ist die Sicherheit. Ich bitte noch einmal, alle Bestimmungen, wie sie derzeit zur bedingten Entlassung gelten, mit den neuen Bestimmungen zu vergleichen.

Sie werden sehen, dass in wesentlich höherem Ausmaß Begutachtungen stattfinden werden, dass in wesentlich höherem Ausmaß auch obligatorisch die Bewährungshilfe eingesetzt werden wird, dass durch die Probezeit und die Beobachtung und Kontrolle in der Probezeit – die Probezeit ist ja in der Regel wesentlich länger als die zu ver­büßende Reststrafe – das Begleit- und Kontrollnetz wesentlich dichter sein wird, während die großen Risken tatsächlich heute dort gegeben sind, wo die Entlassung aus der Strafhaft ohne Vorbereitung stattfindet. Dort haben wir auch die hohen Rück­fallraten.

Ich möchte noch zwei Punkte hervorheben, die vielleicht in der Debatte sonst ein biss­chen untergehen würden. Wir haben endlich die gesetzliche Grundlage, um anstatt von Ersatzfreiheitsstrafen die gemeinnützige Leistung breit einzusetzen. Und wir haben auch jetzt die gesetzliche Grundlage dafür, dass wir mit 1. Jänner 2009 eine hoch spezialisierte Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft einrichten können. Die neuen Bestim­mungen, aber auch die schon geltenden Bestimmungen, die wir jetzt zur Bekämpfung der Korruption im wirtschaftlichen und im öffentlichen Bereich geschaffen haben, wer­den für eine gute Verfolgung derselben sorgen.

Bezüglich der Frau Abgeordneten Hakl tut es mir leid, dass wir die Debatten nicht so ausführlich führen können, dass wir sie davon überzeugen können, dass gerade ihr Grundsatz – nämlich dass wir dort, wo es um das Handeln geht, jetzt die strengeren Strafen haben werden und dort, wo es im Wesentlichen um Therapie gehen muss und wo es um den persönlichen Gebrauch geht, weitergekommen sind – hier auch verwirk­licht wird. Wir haben jetzt zum Teil andere Terminologien, die kommen aus dem EU-Rahmenbeschluss, aber ich denke, beide Grundsätze sind jetzt gut verwirklicht.

 


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