1051/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz

 

 

Sowohl die angewandte Forschung in der Wirtschaft als auch die Grundlagenforschung an den Universitäten müssen mit einem ausreichenden und vor allem planbaren Maß an finanziellen Mitteln ausgestattet sein. Nur so ist ein gesundes Gleichgewicht in der österreichischen Forschungsförderung auch langfristig umsetzbar und die Standortqualität Österreichs mit einer Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Um die Grundlagenforschung an den Hochschulen nicht weiter gegen die angewandte Forschung in den Unternehmen auszuspielen sind klare Strukturen und Vorgaben zu  formulieren und im Rahmen eines Forschungsfinanzierungsgesetzes zu erlassen.

 

Auf Verordnungsbasis sollen dann mit einer Berichtslegung an den Nationalrat für zumindest jeweils drei Jahre verbindlich die Forschungsmittel für die Grundlagen- und angewandte Forschung fix zugesagt werden. Basis für hier zu legende Schwerpunkte soll ein von Experten erstellter Forschungsplan für Österreich sein.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Forschungsfinanzierungsgesetz mit einer Berichtslegung an den Nationalrat und zumindest dreijähriger verbindlicher Finanzierungszusage vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.