1079/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

 

betreffend gesteuerter Zuwanderungs- und Integrationspolitik nach dem BZÖ-Ausländercheck-Modell

 

 

Auch im Bereich der Ausländer- bzw. Zuwanderungs- und Integrationspolitik gilt für das BZÖ das Leistungsprinzip getreu dem Grundsatz, „Leistung muss sich lohnen“. Eine bloße „Ausländer-raus-Politik“, die alle Ausländer in einen Topf wirft, lehnen wir strikt ab. Daher unterscheiden wir vom BZÖ genau zwischen jenen Ausländern, die sich anpassen, integrieren, die deutsche Sprache beherrschen, Arbeit haben und Steuern zahlen und jenen, die zu uns kommen, um unser Sozialsystem auszunutzen, Arbeit verweigern oder die kriminell sind, sich nicht anpassen, nicht integrieren wollen und auch die deutsche Sprache nicht beherrschen.

Darauf basierend hat das BZÖ zur Sicherstellung einer gesteuerten Zuwanderung und einer bestmöglichen Integration den auf einer Punktebasis aufbauenden „Ausländer-Check“ entwickelt, der allein von einer Behörde abgewickelt wird.

 

 

1. Gesteuerte (Neu-)Zuwanderung durch den Ausländercheck

 

Angelehnt an die Systeme in Australien und Kanada wird durch den Ausländercheck als (im Rahmen der ersten Jahre jederzeit überprüfbare) Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt festgelegt, dass aus den folgenden Punkten eine Mindestpunktezahl erreicht wird:

 

Basierend auf dem BZÖ-Leistungsgedanken entstehen beispielsweise Ansprüche auf Familienleistungen vom Staat bei Erfüllung der Eintrittsvoraussetzungen nicht automatisch. Vielmehr entstehen solche erst sukzessiv, wobei Kriterien wie legale Arbeit, bezahlte Steuern und Beiträge sowie Integrationsleistungen entscheidend sind. Zudem können nur bei gesichertem Unterhalt ausschließlich Ehepartner und Kinder nach Österreich nachgeholt werden, wobei auch staatliche Leistungen für diese sukzessiv zu erarbeiten sind. Getrennt davon sind kurzfristige Aufenthaltsformen zu sehen, die weder Zugang zu Sozial- und Familienleistungen noch Familiennachzug und Daueraufenthalt ermöglichen sollen.

 

 

2. Integration - Vergabe von staatlichen Leistungen nach Ausländercheckkriterien

 

Nicht nur für Neuzuwanderer, sondern auch für die schon in Österreich ansässigen Drittstaatsangehörigen sind die Familien- und Sozialleistungen nach ihren Leistungen für Österreich bzw. dem Integrationsgrad zu bemessen. Im Sinne des BZÖ-Leistungsgedankens soll sich Integration spürbar positiv, dagegen mangelhafte Integration oder z.B. strafbare Handlungen spürbar negativ auswirken. Kurz: Wer sich integriert, wird belohnt. Wer nicht, muss mit Kürzungen oder dem Entfall der Sozialleistungen rechnen

Bei der Bemessung sind z.B. miteinzubeziehen:

 

Ansonsten soll zu Verbesserung der Integration der Ghettobildung und der Konzentration der Einwanderer in Ballungszentren durch Maßnahmen der Raumordnungs-, der Wohnbau- und Wohnungsvergabepolitik entgegengewirkt werden. Zudem soll der Mutter-Kind-Pass allgemein mit finanziellen Konsequenzen bis zum Schuleintritt verlängert werden, um einen guten Spracherwerb und die Förderung der sozialen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten besser sicherzustellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den das BZÖ-Ausländercheck-Modell zur Steuerung der Zuwanderung und Verbesserung der Integration bzw. die folgenden Punkte umgesetzt werden:

 

- Zuständigkeitsbündelung bei einer Behörde;

 

- als jederzeit überprüfbare Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt in Österreich wird das Erreichen einer  Mindestpunktezahl vorausgesetzt;

 

- dafür entscheidende Kriterien sind:

 

- Ansprüche auf staatliche Leistungen gehen mit der Erfüllung der Eintrittskriterien nicht automatisch einher, sondern entstehen sukzessiv (Kriterien: legale Arbeit, bezahlte Steuern und Beiträge sowie Integrationsleistungen);

- bei gesichertem Unterhalt Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern, wobei auch staatliche Leistungen für diese ebenfalls sukzessiv zu erarbeiten sind;

- kein Zugang zu Sozial- und Familienleistungen noch Recht auf Familiennachzug und Daueraufenthalt bei kurzfristigen Aufenthaltsformen;

- auch für die schon in Österreich ansässigen Zuwanderer sind die Familien- und Sozialleistungen nach ihren Leistungen für Österreich bzw. dem Integrationsgrad zu bemessen. (Wer sich integriert, wird belohnt. Wer nicht, muss mit Kürzungen oder dem Entfall der Sozialleistungen rechnen);

- dafür maßgeblich sind Kriterien wie

- Maßnahmen der Raumordnungs-, der Wohnbau- und Wohnungsvergabepolitik zur Vermeidung der Ghettobildung und der Konzentration der Einwanderer in Ballungszentren;

- Verlängerung des Mutter-Kind-Pass bis zum Schuleintritt (geknüpft an finanzielle Konsequenzen), um einen guten Spracherwerb und die Förderung der sozialen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten besser sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

 
 
Wien, am 25.03.2010