1085/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend effizienter Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

 

Der Kampf gegen psychische, physische und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen braucht eine bundesweite Prioritätensetzung.

Das Ergebnis des Runden Tisches im Familienministerium am 13. April 2010 zum Thema Kindesmissbrauch bringt eindeutig zu Tage, dass für erfolgreichen Kinderschutz in Österreich mehr finanzielle Mittel aufgebracht werden müssen.
Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die finanziellen und personellen Mittel, die zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch aufgebracht werden, zu gering sind. Univ. Prof. Dr. Max Friedrich, Vorstand Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Wien, dazu am 14. 4. 2010 in den Salzburger Nachrichten, „Geld, Geld und noch einmal Geld“  müsse in die Hand genommen werden, um flächendeckend Kinderschutzgruppen einzurichten.


Die finanzielle Förderung von Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist wenig transparent. Bund, Länder und Gemeinden fördern einzelne Einrichtungen, ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist nicht ersichtlich.

Kinderschutzzentren, Therapieeinrichtungen speziell für Kinder und Jugendliche, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Opferschutzeinrichtungen wie die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren, Jugendzentren und  die Jugendwohlfahrts-einrichtungen sind Organisationen die mit Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrungen arbeiten. Dieses Angebot gilt es auszubauen, zu vernetzen und zu fördern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, rasch

und jedenfalls vor den Budgetverhandlungen im Herbst 2010 unter Einbeziehung der Länder einen umfassenden Bericht vorzulegen der die Ist-Situation klar darstellt und ein Gesamtkonzept im Kampf gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen beinhaltet.


Jedenfalls soll dieser Bericht darüber Auskunft geben, welche finanziellen Mittel notwendig sind, um Kinder und Jugendliche effektiv vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen