1099/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller, Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe

 

 

 

Am 25.09.2008 hat der Nationalrat einstimmig den Antrag 900/A (XXIII. GP) zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit zur Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen. Am 08.10. desselben Jahres beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch dagegen zu erheben.

Die nach wie vor aktuelle Begründung für die Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme lautete damals: „Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z.B. die Geschwisterstaffel für Mehrkind-Familien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen. Familien mit Kindern sind von der herrschenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst. Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.


Dass sie tatsächlich eingeführt wurde, ist wohl vor allem den 24. Nationalratswahlen zu verdanken, welche am 28. September 2008 stattgefunden haben und im Zuge derer die ÖVP unter anderem so geworben hat:

 

Nunmehr soll die 13. Familienbeihilfe Medienberichten zufolge (etwa „OÖ Nachrichten“ vom 08.04.2010) wieder abgeschafft werden. Staatssekretärin Christine Marek wird diesbezüglich zitiert wie folgt: „Beim 13. Monat der Familienbeihilfe schauen wir uns eine Streichung an, aber nicht nur da.“ Die 13. Familienbeihilfe ist besonders zum Schulanfang im September eine große Erleichterung für die Familien. Hier zu sparen, heißt sozial bedürftige Familien zu schädigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die 13. Familienbeihilfe vollumfänglich erhalten bleibt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss ersucht.