1136/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erdverkabelung der geplanten 110-kV-Leitung Graz-Werndorf in Tieflage zum Schutz der AnrainerInnen vor elektromagnetischer Strahlung

 

 

 

Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Belastungen durch elektromagnetische Strahlung ist nicht nur im Zusammenhang mit Mobilfunk, sondern auch bei Starkstromleitungen ein Thema.

 

 

Die ÖBB planen die Verlegung einer 110-kV-Leitung entlang der GKB-Trassen vom Grazer Hauptbahnhof bis nach Werndorf. Diese Trasse führt teilweise durch dicht besiedeltes Stadtgebiet, viele Wohnobjekte und Siedlungen sind betroffen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind besorgt. Es hat sich im Zusammenhang mit diesem Projekt im Hinblick auf UVP-Pflichtigkeit und ausreichend tief gelegte Erdverkabelung eine Bürgerinitiative gebildet. Anstelle der Ausführung als oberflächengeführter Kabeltrog kommt die Tieferlegung des Kabeltroges auf 1,5 Meter unter der Erdoberfläche, wie bei vergleichbaren Projekten auch, in Frage. Dies würde die von den AnrainerInnen befürchteten Gesundheitsgefährdungen (insbesondere durch elektromagnetische Strahlung) hintanhalten und zu einer wesentlich größeren Akzeptanz des Gesamtprojekts führen.

 

 

In den letzten Wochen haben sich daher der Landeshauptmann der Steiermark, Franz Voves (in Schreiben an Mitglieder der Bundesregierung) und der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz (in einem einstimmigen an die Bundesregierung gerichteten Beschluss am 25.3.2010) für eine auf (mindestens) 1,5 Meter tiefergelegte Erdverkabelung mit entsprechender Abschirmung stark gemacht, um eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen.

 

 

Im Zusammenhang mit der bisher umgangenen UVP-Pflicht dieses in klarem Zusammenhang zum Koralmbahn-Projekt stehenden Leitungsprojekts hat der VWGH bereits 2007 die UVP-Pflichtigkeit selbst in den Raum gestellt. Aktuell hat der VWGH über die angefochtene eisenbahnrechtliche Genehmigung für diese strittige und in der geplanten Form gesundheitsgefährdende 110kV-Leitung zu befinden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, für die Verlegung der 110-kV-Leitung zwischen Graz Hbf und Werndorf in einer Tieflage von mindestens 1,5 m und mit der notwendigen Abschirmung Sorge zu tragen, damit eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Bis zur Entscheidung des VWGH haben die Bauarbeiten ausgesetzt zu werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.