1142/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Naturkosmetik und Biokosmetik – Täuschungsschutz auf EU-Ebene“

 

Die wenigsten Naturkosmetik-Produkte sind „Bio“. Viele Cremes und Shampoos werben mit natürlichen Inhaltsstoffen, doch oft bestehen sie vollständig oder überwiegend aus künstlichen chemischen Substanzen. Das ergab eine im Dezember 2009 veröffentlichte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg von knapp 20 Produkten mit Bioanspruch. Viele chemische Inhaltsstoffe wurden in Kosmetika nachgewiesen, die niemand in natürlichen Produkten erwartete. Die Schlussfolgerung: Die Konsumentinnen und Konsumenten werden durch irreführende Angaben in vielen europäischen Staaten getäuscht. Wer bewusst nach natürlichen Produkten sucht, steht oft hilflos vor den Kosmetikregalen. Denn während bei Lebensmitteln die Bio-Kennzeichnung europaweit geregelt ist, ist der Begriff „Bio“ bei Kosmetikartikeln in Europa nicht geschützt

 

In Österreich gibt es hingegen ein im Jahr 2009 aktualisiertes eigenes Codex-Kapitel für „Naturkosmetik“. Ein Codex-Kapitel „Biokosmetik“ wird diskutiert.

 

Bio boomt, das hat auch die europäische Kosmetikindustrie erkannt und sie reagiert ähnlich, wie es noch vor wenigen Jahren im Lebensmittelbereich der Fall war: „mit natürlichen Farben“, mit naturbasierten Inhaltsstoffen“ und immer wieder „Bio“ prangt es dick und fett auf Shampoos, Duschgels, Cremetiegeln und Deosticks. Daneben finden sich meist großflächige Abbildungen von Früchten, Blüten oder Pflanzenteilen.

 

Grund für diese Irreführungen und Täuschungen sind europaweit fehlende Standards: Während die Biokennzeichnung bei Lebensmitteln gesetzlich klar definiert ist, stoßen Konsumentinnen und Konsumenten bei Bio-Kosmetika auf einen Wirrwarr aus Labeln und irreführenden Begriffen sowie auf problematische Inhaltsstoffe. Die Folge sind nicht selten allergische Reaktionen, vor allem bei Frauen.

 

Die deutschen Verbraucherzentralen begrüßten die Einführung des „Na True-Siegels“. Dabei handelt es sich um ein internationales Label, dessen Vergabe in Deutschland der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel innehat. Produzenten, die mit diesem
„Na True“-Label werben wollen, müssen entsprechende Lizenzgebühren bezahlen. Nicht so in Österreich, wenn österreichische Hersteller entsprechend dem Codex „Naturkosmetik“ ihre Produkte ausloben!!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht,

 

1.      ebenso wie für „Naturkosmetik“, für die es bereits ein entsprechendes Kapitel im Österreichischen Lebensmittelbuch gibt, auch für „Biokosmetik“ Arbeiten im Rahmen der Österreichischen Codex-Kommission durchzuführen und in einem neuen Gütezeichengesetz dahingehend vorzusorgen, dass entsprechend verlässliche staatliche Gütezeichen „Naturkosmetik“ und „Biokosmetik“ nach den Vorgaben im Codex ermöglicht werden und

 

2.      auf europäischer Ebene und in den Gremien der Europäischen Union dafür einzutreten, dass rechtliche Kriterien für die Verwendung der Begriffe „Naturkosmetik“ und „Biokosmetik“ geschaffen werden, um ähnliche Standards wie in Österreich sicherzustellen.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz