1145/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kunasek, Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Vermeidung unnötiger Mittelverwendung durch Baustopp und Verschiebung des Projekts „Verlegung der 110-kV-Hochspannungsleitung Graz – Werndorf“

 

 

 

Die ÖBB planen zwischen Graz und Werndorf die Verlegung einer 110-kV-Hochspannungsleitung. Im Grazer Stadtgebiet soll diese Leitung größtenteils über oberflächige Kabeltröge verlaufen.

 

Der eisenbahnrechtliche Genehmigungsbescheid für die 110-kV-Leitung Graz-Werndorf weist aber grobe Mängel auf. Sämtliche inhaltlichen Parteieinwendungen wurden ignoriert. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt sich als Auftraggeberin, Eigentümervertreterin und verfahrensleitende Behörde das Projekt quasi selbst. Der eisenbahnrechtliche Bescheid ignoriert bewusst den klaren Zusammenhang des Verfahrens mit der Koralmbahn, obwohl dieser in allen Projektunterlagen der Projektwerberin (ÖBB Infrastruktur Bau AG) klar zum Ausdruck kommt.

 

So geht aus den Projektunterlagen hervor, dass bei einem Vollausbau der Koralmbahn ca. 80% des Stromes für die Koralmbahn benötigt werden. Seit dem Bau des Unterwerkes in Graz und des Kollektors am Grazer Hauptbahnhof ist die Leitung für die Versorgung der Südbahn überhaupt nicht mehr erforderlich. Das diesbezügliche Gutachten der TU Wien wurde vor der Inbetriebnahme dieser Errichtung erstellt.

 

Der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beigezogene Umweltmediziner Dr. König fordert als zwingende Maßnahme, dass bei sensiblen Nutzungen (Wohnungen, Schulen, Kindergärten) die Magnetfeldbelastung 200 nT (24-Stunden-Wert) nicht überschreiten dürfen. Tatsächlich werden nach Angaben des Raumplaners 3,7 Kilometer allgemeines oder reines Wohngebiet berührt, die Trasse verläuft direkt neben einem Kindergarten und mehreren Spielplätzen. In unmittelbarer Nähe der Leitungen werden nach ÖBB-Gutachten trotz bereit optimierter Phasenverlegung Werte bis zum 1.000-fachen des empfohlenen Messwertes erreicht.


Dennoch soll unverständlicherweise eine oberflächige Verlegung erfolgen, wodurch extrem hohe Magnetfelder auftreten würden. Bei oberflächigen Trögen sind die Magnetfelder ca. 10-mal so hoch wie unter vergleichbaren Freileitungen, die Spitzenwerte liegen ca. 150-fach über den umweltmedizinischen Beurteilungswerten für Dauernutzungen. Diese Magnetfelder lassen sich praktisch nicht abschirmen und sind nur durch entsprechende Abstandhaltung zu verringern.

 

Seit November 2003 kämpfen die Anrainer für eine echte Erdverkabelung in zumindest 1,5 m Tiefe. Damit würde es zu einer massiven Reduktion der Strahlenbelastung um das 50-fache (!)  kommen. Technisch und wirtschaftlich wäre ein solches Projekt zumutbar.

 

Und bereits 2007 wurde aufgrund des eisenbahnrechtlichen Baubescheides vom 26.4.2007 eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Projekt zu erreichen. Bis heute wurde über diese Beschwerde nicht entschieden, dennoch wurde vor kurzem bereits mit dem Bau begonnen.

 

Da die bisherigen Bemühungen zur Tieferlegung der 110-kV-Leitung zu keinem Ergebnis führten, fordern die Anrainer und Betroffenen der Hochspannungsleitung nunmehr zumindest den sofortigen Baustopp der Leitung bis die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Schreiben vom 12.9.2007, ZIen 2007/03/0160-2, AW 2007/03/0033-2, aufgrund des Zusammenhangs der gegenständlichen Leitung mit dem zweigleisigen Ausbau der Südbahn eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung selbst in den Raum gestellt. Bei Aussprechung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht durch den Verwaltungsgerichtshof ist zu erwarten, dass dies zur Aufhebung des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides führt. Um hier also nicht voreilig öffentliche Mittel zu verbauen, erscheint uns das Abwarten der VwGH-Entscheidung unter den gegebenen Umständen als die vernünftigste Lösung.

 

Aufgrund der drohenden Gesundheitsbelastung für die betroffenen Anrainer durch eine oberflächige Verlegung und aufgrund der ausstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, durch die mit großer Wahrscheinlichkeit eine (zeitliche) Verschiebung bzw. massive Abänderung dieses Projektes erfolgen wird und zumindest vorerst finanzieller Mittel frei werden, die für andere Projekte und Vorhaben genutzt werden können, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Bauarbeiten zur Verlegung der 110-kV-Leitung Graz – Werndorf mit sofortiger Wirkung gestoppt und bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aufgeschoben werden.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.