1175/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Harald Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sicherheitsausrüstung der Justizwache

 

Am 19. Februar 2010 um 14.35 Uhr ereignete sich eine versuchte Geiselnahme in der Abteilung Z6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Während einer Arztvisite wurde eine behandelnde Psychiaterin im Haftraum eines therapierten Insassen von diesem bedroht und zog sich im Handgemenge eine Verletzung zu. Ein herbeieilender Justizwachebeamter wurde durch den Insassen mit einer selbst hergestellten Stichwaffe schwer verletzt. Erst nach massiver personeller Unterstützung und Einsatz von Pfefferspray konnte der Insasse, welcher mit einer lanzenartigen Waffe nach den Beamten stach, überwältigt werden.

Nicht nur dieser Vorfall macht die oftmals unterschätzte Gefährdungslage des Justizwachepersonals sowie der Insassen in österreichischen Justizanstalten sehr deutlich. Dabei stellen insbesondere selbstgefertigte Stichwaffen aus Glas-/Spiegelscherben, die schnell herstellbar sind, für die Bediensteten der Justizwache eine besondere Gefahr dar. Moderne Schlag- und Stichschutzausrüstungen sind geeignet das Risiko einer schweren Verletzung stark einzudämmen. Bei entsprechenden Ausrüstungen sind zudem Übergriffe für alle Beteiligten schneller und sicherer zu beenden. Effiziente Sicherheitskleidung schützt damit sowohl die Justizwachebediensteten, wie auch die Insassen vor Fremd- und Selbstverletzung. Optimale Schutzwesten für Justizwachen (die in anderen europäischen Staaten bereits im Einsatz erprobt sind) weisen dabei optimalerweise folgende Faktoren auf: Mit Aluminiumelementen verstärkter Oberkörperschutz; integrierter Schulterprotektor, Oberarm-, Ellbogen- und Unterarmschutz; Tiefschutz; schnitt- und stichhemmendes Gewebe im Leistenbereich.

Die derzeit lediglich für die Einsatzgruppe der Justizwache  (JEG) bereitgestellten Körperschlagschutzprotektoren aus Kunststoff stellen für dessen vorgesehenes Aufgabenfeld keinen ausreichenden Schutz. Die veralteten Protektoren bieten keine sichere Stichabwehr und sind zudem nicht schwer entflammbar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zur Sicherheit der Justizwachebediensteten die jeweiligen Einsatzeinheiten im ausreichenden Ausmaß mit moderner Körperschutzausstattung,  moderne Schlag- und Stichschutzwesten, die sowohl Beweglichkeit als auch Sicherheit gewährleisten, zu versorgen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.