1218/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen

 

Wie am 02.06.2010 seitens der Bundesregierung bekanntgegeben wurde, sollen „zunächst nur“ Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ab dem Jahr 2011 jährlich einen Einkommensbericht erstellen, der die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Männern und Frauen aufzeigt. In den Einkommensberichten sollen – um die Arbeitszeit bereinigt (hochgerechnet auf Vollzeitbeschäftigung) und anonym – die durchschnittlichen Gehälter der Frauen und Männer in den verschiedenen Verwendungsgruppen verglichen werden. Dies sei „ein Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere“, erklärten die beiden Ressortzuständigen, Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Bundesminister Rudolf Hundstorfer im Rahmen einer Pressekonferenz.

 

Die Regelung betreffe vorerst rund 200 Betriebe und etwa 15 Prozent aller Arbeitnehmer. In den Folgejahren bis 2014 wird die Verpflichtung zur Berichtslegung schrittweise auch auf alle Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern ausgeweitet und umfasst damit nach derzeitigem Stand rund 2.800 Betriebe oder 41 Prozent der Arbeitnehmer. Diese Einigung habe man mit den Sozialpartnern (ÖGB, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und der IV getroffen. Sanktionen, wenn ein Unternehmen keinen derartigen Bericht erstellt, soll es nicht geben.

 

Für die betroffenen Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern ist der verwaltungstechnische Mehraufwand allerdings nicht außer Acht zu lassen: Vermutlich werden eigene Computerprogramme für die diffizile Herausarbeitung der Daten angeschafft werden müssen. Diese Kosten werden den Betriebe wohl nicht ersetzt werden. Fraglich ist zudem nach wie vor die Durchführung der Einkommensoffenlegung, ebenso  ob daraus entsprechende Schlüsse gezogen werden können.


Um das Einkommen von Frauen wirklich zu verbessern, gibt es wesentlich sinnvollere Mittel. So sollte etwa in den Kollektivverträgen die Zeit der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung, sprich Karenz, mit einberechnet werden. Dadurch werden jene Frauen, die sich für Kinder entscheiden, nicht dadurch bestraft, dass sie bei der Berechnung der Dienstjahre im Kollektivvertrag Abstriche machen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ehestmöglich Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Kollektivverträge zur Verbesserung der Einkommenslage von Frauen aufzunehmen. Insbesondere soll in diesen Verhandlungen darauf hingewirkt werden, dass in den Kollektivverträgen die Zeit der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung, sprich Karenz, für die Gehaltseinstufung mit einberechnet werden.“

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss beantragt.