1235/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kogler, Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Regierungsinserate

 

„Weniger Schulden. Mehr für Österreich.“ Unter diesem Titel inserierte Vizekanzler Josef Pröll Ende April 2010 großflächig in verschiedenen Tageszeitungen. Jedes Baby, jede Oma, jeder Nachbar habe Schulden in Höhe von 24.000 Euro.

 

Schulden machen allerdings nicht die Babies, Omas und Nachbarn, sondern der Finanzminister und die Bundesregierung: Aus einer Anfragebeantwortung geht nun hervor, dass diese „Weniger-Schulden-Kampagne“ des Finanzministers dem österreichischen SteuerzahlerInnen exakt € 816.802,51 gekostet hat.

 

Es ist ein altes Schema: Die Regierung „informiert“ angeblich die Bevölkerung per Inserat. Hauptnutznießer dieser Aktion ist aber die jeweilige Partei des Ministers, handelt es sich dabei doch um reine Image-Werbung ohne jeglichen Informationsgehalt. Die besondere Chuzpe in diesem Fall: Den SteuerzahlerInnen wird erklärt, dass man auf ihr Steuergeld schauen werde. Und die Kosten dafür dürfen die SteuerzahlerInnen selbst tragen.

 

Seit Jahren kritisieren Oppositionsparteien und Rechnungshof die Art und Weise und den Umfang der Werbe- und Informationsaufwendungen der Bundesregierung. Im Jahr 2008 gab die Bundesregierung 35 Mio. Euro für Öffentlichkeitsarbeit aus. 2009 waren es knapp 30 Mio. Euro. Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden dabei genauso missachtet wie die am 10.12.2009 vom Nationalrat beschlossenen Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Anbetracht des allgemeinen Sparkurses sowie des offenkundigen Missbrauchs von Steuergeldern für parteipolitische Image-Kampagnen ab sofort auf die Schaltung von jeglichen Inseraten zu verzichten. Ausgenommen davon sollen nur Inserate sein, die reine Informationen (z.B. des Außen- oder Innenministeriums über die Ausübung des Wahlrechts oder in Notfällen etc.) im absolut notwendigen Ausmaß zum Inhalt haben.

 

Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, demzufolge

 

1.      der Bundesregierung das Schalten von Inseraten ausschließlich zum Zweck reiner Information im absolut notwendigen Ausmaß (z.B. Informationen über die Ausübung des Wahlrechts oder in Notfällen) gestattet ist,

2.      reine Imagewerbungen von BundesministerInnen mit Porträtfotos, persönlichen Texten und dergleichen jedenfalls unzulässig sind,

3.      Öffentlichkeitsarbeit und Druckkostenbeiträge der Bundesregierung als solche gekennzeichnet sein müssen,

4.      bei Informationstätigkeiten des Bundes einzelne Medien nicht ohne Begründung bevorzugt werden dürfen,

5.      die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen laufend vom Rechnungshof geprüft wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.