1240/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend verbesserter Kampf gegen Wirtschaftskriminalität

 

 

Bereits am 29.01.2010 hat das BZÖ im Rahmen des Entschließungsantrages „Lehren aus der Krise“ bzw. Krisenprävention darauf hingewiesen, dass im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität diverse Verbesserungen notwendig sind.

So wurde damals die genaue statistische Erfassung von Straftaten, die dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen sind, gefordert. Dies sollte gleichermaßen für die polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Statistiken gelten, um einen ausreichenden Überblick über die Erledigung derartiger Fallkonstellationen zu erlangen. Weiters sollten die Mittel für Spezialstaatsanwaltschaften für den Bereich der Wirtschaftskriminalität erhöht werden, um den typischerweise rechtlich und tatsächlich sehr komplexen Fallkonstellationen besser Rechnung tragen zu können. Zur Begründung des damit verbundenen Mehraufwandes führte das BZÖ damals die  überdurchschnittlich hohen Schäden, die im Bereich der Wirtschaftskriminalität verursacht werden, an.

In Hinblick auf diese Forderungen erscheinen diverse Äußerungen von Frau Bundesministerin Bandion-Ortner im Interview mit der Zeitung „Die Presse am Sonntag“ vom 04.07.2010 als späte, aber erfreuliche Erkenntnisse, den Bereich der Wirtschaftskriminalität verstärkt anzugehen. So erscheint beispielsweise die Idee von der Zusammenarbeit mit Wirtschafts-Experten als sinnvoller Schritt, um in Wirtschaftsstrafverfahren besser gerüstet zu sein.

Allerdings bedarf es dazu energischer Schritte, wofür insbesondere die Anzahl der Fälle, die aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität stammen, sowie die Gesamtsumme der damit verbundenen Schäden sprechen. Nicht ausreichend ist, dass tatsächlich lediglich 151 neue Planstellen im Justizressort entstanden sind, obwohl die Justizministerin noch im Jänner von 230 neuen Richtern und Staatsanwälten sprach. Nicht zuletzt um auf die oftmals großen Anzahl von spezialisierten Anwälten, die Unternehmen regelmäßig beauftragen, besser reagieren zu können, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den insbesondere zur Stärkung des Kampfes gegen die Wirtschaftskriminalität zumindest 80 weitere Planstellen im Justizbereich geschaffen werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss beantragt.

 

Wien, 09.07.2010