126/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Arbeitsverhältnis am zweiten Arbeitsmarkt

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, in geschützten Werkstätten eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen diese Arbeitnehmer in der Regel aber statt eines Gehalts ein Taschengeld, es gibt keine Sozialversicherung und keine Pensionsversicherung.

Um eine soziale Absicherung jener behinderten Menschen sicherzustellen, die bisher gegen ein Taschengeld arbeiten, soll daher ein eigener Arbeitsvertrag abseits der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen kollektivvertraglichen Verpflichtungen ermöglicht werden. Die Trägerorganisationen sind aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Für den Betroffenen ergibt sich ein großer Unterschied, weil er unter anderem die Möglichkeit erhält, mit seiner Arbeit auch einen Pensionsanspruch zu erwirken. Und das ist ein wesentlicher Teil von Selbstbestimmung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um für behinderte Menschen, die bisher für ein Taschengeld gearbeitet haben, ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Sozial- und Pensionsversicherung sicherzustellen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.