127/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Förderung von Generationenwohnhäusern

Unsere Gesellschaft sieht sich damit konfrontiert, dass viele Kinder die meiste Zeit im Ganztagskindergarten und zahlreiche Senioren ihren Lebensabend im Heim verbringen. Der augenscheinliche Grund dafür liegt darin, dass oftmals beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind, ihre Kinder im Kindergarten und die Eltern im Seniorenheim „abgeben“.

Früher haben - etwa in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Bereichen - beide Elternteile ganztags gearbeitet, ohne auf eine kostenpflichtige Ganztagsbetreuung für Eltern und Kinder angewiesen zu sein. Damals haben in der Regel nämlich mehrere Generationen unter einem Dach gewohnt.

Profitiert davon haben alle: Die ältere Generation hat sich mit den Enkelkindern beschäftigt, wodurch die Eltern Zeit für den Broterwerb hatten. Die Enkelkinder konnten von der Lebenserfahrung der Großeltern profitieren und der Umgang mit jungen Menschen hat diese wiederum in Schuss gehalten und war Balsam für deren seelische Gesundheit.

Um diese Form des Zusammenlebens zu fördern, soll es künftig eine besondere Unterstützung für den Bau von Generationenwohnhäusern oder den Umbau von Häusern zu Generationenwohnhäusern geben, in denen Eltern, Kinder und Großeltern unter einem Dach wohnen. Diese Förderung soll mit einem unbürokratischen Einmalzuschusses des Bundes realisiert werden.

Voraussetzungen für die Gewährung dieser Unterstützung sind der Nachweis, dass Großeltern bzw. Großvater oder Großmutter bzw. Urgroßeltern tatsächlich im gleichen Haus wohnen und dass das Haus den Mindestansprüchen von Barrierefreiheit gerecht wird. In stichprobenartigen Überprüfungen soll kontrolliert werden, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.

Von dieser Maßnahme profitieren nicht nur Eltern, Kinder und Senioren sondern auch die öffentliche Hand, denn dadurch sinkt der Bedarf an Senioren- und Pflegeheimplätzen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine angemessene Förderung für den Bau von Generationenwohnhäusern oder den Umbau von Häusern zu Generationenwohnhäusern vorsieht. Diese Unterstützung wird in Form eines Einmalzuschusses gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass zumindest ein Elternteil, ein Kind und ein Großeltern- oder Urgroßelternteil im gleichen Haus wohnen. In stichprobenartigen Überprüfungen wird kontrolliert, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.