1289/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Strutz, Jury, Linder

Kolleginnen und Kollegen

betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des "Strafrechtlichen Kompetenzpaketes"

 

Anfang Oktober ist die Begutachtungsfrist für das vom Justizministerium vorgeschlagene "Strafrechtliche Kompetenzpaket" ausgelaufen.

Unter der Vorgabe der Effizienzsteigerung bei Wirtschaftsverfahren sollen nur noch vier Standorte in Österreich Wirtschaftsdelikte mit einer Schadenssumme von mehr als fünf Millionen Euro verhandeln dürfen. Die Standorte sollen Wien, Linz, Graz und Innsbruck sein, wobei vor allem der Standort Graz für Klagenfurt eine massive Ausdünnung des Justizpersonals zur Folge haben wird. Richter und Staatsanwälte in Klagenfurt sehen sich gerade auch im Hinblick auf derzeit laufende Ermittlungen und Verfahren – Hypo, AvW – plötzlich als Juristen zweiter Klasse! Künftig würden solche Verfahren in Graz verhandelt werden.

Abgesehen davon, dass dadurch der Eindruck einer "Zwei-Klassen-Justiz" entsteht, würden natürlich einige Planposten von Klagenfurt nach Graz abwandern, weil man für diese Wirtschaftskompetenzzentren natürlich auch entsprechendes Personal benötigt. Weiters müssten auch alle Betroffenen wie Zeugen, Opfer und Anwälte hin künftig nach Graz pendeln!

De facto würde mit einem Kompetenzzentrum Graz die Bedeutung des Gerichtsstandortes Klagenfurt vermindert werden!

Problematisch wirken sich die Kompetenzzentren auch auf die Laiengerichtsbarkeit bei Wirtschaftsstrafverfahren aus. Diese wird dann auf vier Bundesländer beschränkt sein.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 


 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Zuge der Schaffung der Wirtschaftskompetenzzentren keine Planstellen von Klagenfurt nach Graz zu verlagern, sicher zu stellen, dass am Gerichtsstandort Klagenfurt wie bisher alle in diesen Zuständigkeitsbereich fallenden Verfahren verhandelt werden und ein Justiztourismus nach Graz verhindert wird"

 

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Justizausschuss angeregt.