131/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzliche Verankerung der Werkstättenräte

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, gegen ein Taschengeld eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen aber auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.

In einer Presseaussendung vom 16. November 2007 versprach der damalige Sozialminister Erwin Buchinger:

„'Gerne aufgreifen' werde er die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung von Mitbestimmungsorganen wie etwa Werkstättenräte oder Wohnräte. Als Sozialminister versprach er, mit den zuständigen Parlamentariern an der Umsetzung dieser Forderung zu arbeiten."

Diese gesetzliche Verankerung von gewählten Werkstättenräten, die auch von zahlreichen Behindertenorganisationen gefordert wird, ist umzusetzen, um jenen Menschen, die in einer geschützten Werkstätte beschäftigt sind, die notwendige Mitsprache zu gewährleisten. Daher soll die Wahl von Werkstättenräten, auf Bundesebene gesetzlich verankert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die gesetzliche Verankerung von gewählten Werkstättenräten vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.