1335/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25.000 Euro für Großbetriebe

 

 

Die Ungerechtigkeit in der Verteilung der Agrarförderungen ist evident. In Österreich erhalten 15 Prozent der bäuerlichen Betriebe - hauptsächlich Großbetriebe - fast die Hälfte (46 %) aller EU-Förderungen. Die restlichen 85 Prozent der Betriebe müssen sich mit der anderen Hälfte begnügen. Ein solches System steht im absoluten Gegensatz dazu, die klein- und mittelbäuerliche landwirtschaftliche Struktur in Österreich zu erhalten und entsprechend zu fördern.

 

Jahr für Jahr sperren in Österreich über 1000 heimische Landwirtschaftsbetriebe zu. Die globale Wirtschaft verlangt fälschlicherweise nach größeren Einheiten, um konkurrenzfähig zu sein. Dabei werden jedoch ökologische Ansätze und Auswirkungen auf regionale Strukturpläne völlig vernachlässigt. So entsteht der Zwang, die dadurch entstehenden Defizite aus den Budgets der EU und der Nationalstaaten wieder auszugleichen.

 

Das bestehende System der EU-Agrarförderung, das auf die Förderung von Großbetrieben ausgerichtet ist, unterstützt diesen Prozess auch noch. Die kleinbäuerlichen Strukturen werden dadurch zerstört.

 

Aus diesem Grund sind eine Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25.000 Euro pro Jahr für Großbetriebe und ein gerechter Verteilungsschlüssel bezüglich der Fördermittel an alle kleineren Betriebe umzusetzen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Nebenerwerbsbauern handelt oder nicht.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat so schnell als möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25.000 Euro pro Jahr für Großbetriebe vorsieht und für einen gerechten Verteilungsschlüssel für alle Fördermittel an landwirtschaftliche Betriebe sorgt – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Nebenerwerbsbauern handelt oder nicht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 18. November 2010