1366/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Schenk, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen

 

Zum Wohle der Kinder fordert das BZÖ eine verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen.

Denn die bisherigen Regelungen betreffend eine Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen sind nicht ausreichend. So normiert § 54 Absatz 5 des Ärztegesetzes, dass ein Arzt, für den sich in Ausübung seines Berufes der Verdacht ergibt, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, grundsätzlich Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten hat. Gegen diese Regelung spricht zunächst die Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Ärzte. Desweiteren ist mit mehr als 13.000 Unterstützern der von Roman Ertl ins Leben gerufenen Bürgerinitiative abzulehnen, dass eine Ausnahmemöglichkeit für Fälle besteht, in denen sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB) richtet. Hier kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt. Dagegen spricht insbesondere, dass 80 bis 90% der Missbrauchsfälle im familiären Umfeld stattfinden.

Alles in allem erfordern die Wichtigkeit und der Rang der geschützten Kinder eine ausnahmslos gegenüber allen Personen geltende, ausnahmslose Anzeigepflicht. Das BZÖ ordnet nämlich das Wohl der Kinder als primär zu schützendes Schutzgut ein und fordert, dass zu dessen wie auch immer gearteten Erhaltung und Verteidigung eine uneingeschränkte Verpflichtung bestehen muss.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen in der Strafprozessordnung normiert wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.