1373/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung des Regierungsübereinkommens im Bezug auf die Jugendgerichtsbarkeit

 

Grundsätzlich ist ein eigenständiges Jugendgericht wünschenswert. In der derzeitigen Situation wäre schon die Umsetzung des Regierungsübereinkommens eine massive Verbesserung.

 

Im derzeit gültigen Regierungsübereinkommen der XXIV Gesetzgebungsperiode heißt es:

 

In Wien soll als Außenstelle des Landesgerichtes für Strafsachen ein neues Gerichtsgebäude mit dazugehöriger Justizanstalt zur Erhöhung der Zahl der Haftplätze errichtet werden. Dies unter anderem für Zwecke der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafvollzugs mit der dazugehörigen Betreuungsinfrastruktur. In diesem Zusammenhang sind mögliche Synergien mit sonstigen Einrichtungen und anderen Anstalten anzustreben (insbesondere eine Außenstelle der Sonderanstalt Wien/Mittersteig).“

 

Nun, zwei Jahre später ist beispielsweise in der Tageszeitung „Der Standard“ (11./12.12.2010) folgenden Artikel zu lesen:

 

Aus einer Zwischenlösung bei der Jugendhaft wurde ein Dauerzustand mit großen Auswirkungen

Seit Schließung des Jugendgerichtshofes samt Jugendhaftanstalt in Wien-Landstraße im Jahr 2003 hat sich die Situation von jungen Straftätern zwischen 14 und 18 Jahren hinter Gittern laufend verschlechtert. Aus dem Provisorium, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21) in der Justizanstalt Josefstadt in überfüllte Zellen zu pferchen, ist inzwischen ein Dauerzustand mit wenig Aussicht auf Verbesserung geworden. Teilweise sind sie sogar mit erwachsenen Straftätern mit einer langen Speisekarte, wie das Vorstrafenregister im Wiener Strizzi-Jargon genannt wird, zusammengesperrt.

Dazu kommt eine dramatische Personalsituation bei der Justizwache. Seit Monaten warnen Personalvertreter davor, dass die Verhältniszahl zwischen Insassen und Justizwachebeamten gefährlich weit auseinanderklaffe. Die Sicherheit hinter Gittern könne nicht mehr hundertprozentig aufrechterhalten werden - was die zunehmenden sexuellen Übergriffe und gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Insassen eindeutig belegen.

Politisch ist die Misere unter Verweis auf die allgemein finanziell angespannte Situation freilich leicht zu überstehen, denn Knackis, egal welchen Alters, haben in der Öffentlichkeit keine Lobby. Dabei ist gerade bei jugendlichen Straftätern die Hoffnung berechtigt, dass eine kriminelle Karriere noch gestoppt werden kann. Doch dafür müsste wieder ein eigener Jugendgerichtshof geschaffen werden.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz möge sich dafür einsetzten, dass in Wien, als Außenstelle des Landesgerichtes für Strafsachen, ein neues Gerichtsgebäude mit dazugehöriger Justizanstalt für den Zweck der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafvollzugs mit der dazugehörigen Betreuungsinfrastruktur errichtet wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.