1382/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.12.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anpassung der Forschungsförderungsrichtlinen an die tatsächlichen Gegebenheiten von kleinen und mittleren Unternehmen

 

Die österreichische Bundesregierung hat sich mit dem Regierungsprogramm das Ziel gesetzt, bis 2020, eine Forschungsquote von 4% des BIP zu erreichen. Österreich soll von der Gruppe der „Innovation Followers“ zur Gruppe der „Innovation Leader“ aufsteigen und damit zu einem der innovativsten Länder der EU werden.

Dazu sollen durch finanzielle Anreize insbesondere hohe private Forschungsinitiativen und Investitionen ausgelöst werden.

 

Solche Überlegungen und Vorhaben sind nach Meinung der Antragsteller aber nur dann umsetzbar, wenn kleinen und mittleren Unternehmen keine bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden. Das bedeutet insbesondere dass:

 

Ø  Die Abwicklung der Antragstellung schnell und unbürokratisch erfolgen kann

Ø  Kleine und mittlere Unternehmen zur Antragstellung entsprechende kostenlose Unterstützung anfordern können

Ø  Die bestehenden räumlichen Gegebenheiten von kleinen und mittleren Unternehmen kein Hindernis darstellen, da sich diese oft keine getrennten Arbeits- und Forschungsstätten leisten können

Ø  Forschung und Entwicklung von innovativen Produkten nicht von den Regelarbeitsabläufen des Betriebes getrennt sein müssen und

Ø  jahreszeitliche und produktionsbedingte Schwankungen der Forschungsaktivitäten kein Hindernis darstellen.

 

Eine einheitliche Vorgangsweise gegenüber KMU´s von allen österreichischen Einrichtungen, deren Aufgabe es ist Forschung zu fördern, ist dabei umzusetzen.

 

 Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass die Forschungsförderungsrichtlinien aller Einrichtungen, die Forschungsaktivitäten fördern, in der Lage sind:

1. Die Abwicklung der Antragstellung schnell und unbürokratisch zu ermöglichen,

2. KMU´s bei der Antragstellung kostenlos unterstützen,

3. Arbeits- und Forschungsstätten bei KMU´s als Einheit anzuerkennen,


4. Forschung und Entwicklung nicht von den Regelarbeitsabläufen getrennt zu betrachten und

5. jahreszeitliche und produktionsbedingte Schwankungen der Forschungsaktivitäten anerkennen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.

 

Wien, am 22. Dezember 2010