1389/A XXIV. GP

Eingebracht am 22.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag


der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

Vertrag zugunsten Dritter

§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl. Nr. 408/1992, und der Verordnung  des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, BGBl. Nr. 168/1995, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Anzahlungen für Gutscheine geleistet und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG und der UFH Privatstiftung abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen.

(2) Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag

           1. leistet die UFH (GmbH & Co KG und Stiftung) für die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtungen ein Entgelt von 24 Millionen Euro an den Bund,

           2. übernimmt die UFH (GmbH & Co KG und Stiftung) kostenfrei bis 31. Dezember 2020 die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche sowie

           3. übernimmt die UFH (GmbH & Co KG und Stiftung) kostenfrei die Begleichung der Rückzahlungen bis 31. Dezember 2013 jährlich bis zu einem Betrag in Höhe der in den Jahren 2009 und 2010 jährlich durchschnittlich angefallenen Rückzahlungen.

Verwendungszweck

§ 2. Das gemäß § 1 zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2011 in Kraft.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut.

Artikel 2

Aufhebung

Das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, BGBl. I Nr. xxx/2010, wird rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2010 aufgehoben.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss